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Allgemeinverbindlichkeit: Gesuche bewilligt

Der Bundesrat erklärt die Selbsthilfemassnahmen in der Landwirtschaft auch für Nichtmitglieder für verbindlich. Damit sollen fünf Branchen- und Produzentenorganisationen in der schwierigen wirtschaftlichen Situation entlastet werden.

sda |

 

 

Der Bundesrat erklärt die Selbsthilfemassnahmen in der Landwirtschaft auch für Nichtmitglieder für verbindlich. Damit sollen fünf Branchen- und Produzentenorganisationen in der schwierigen wirtschaftlichen Situation entlastet werden.

Die Regierung erfüllt damit ein Anliegen der Branchenorganisation Milch sowie der Organisationen Emmentaler Switzerland, Schweizer Bauernverband, Schweizer Milchproduzenten und GalloSuisse, wie sie am Freitag mitteilte. Konkret können diese die Erhebung Beiträge für die Finanzierung ihres Marketings für zwei weitere Jahre auf ihre Nichtmitglieder ausdehnen.

Grund für den Antrag war die Aufhebung des Euro-Mindestkurses zu Beginn des laufenden Jahres. Seither habe der Wettbewerb in der Landwirtschaft stark zugenommen, da sich die Preisunterschiede zum umliegenden Ausland vergrössert hätten, anerkennt der Bundesrat.

Die schwierige Situation auf den Märkten mache ein intensives Marketing notwendig, um die Vorzüge der Schweizer Produkte den Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland bekannt zu machen und die Produkte optimal in Wert zu setzen. Gleichzeitig sinke die Bereitschaft der Mitglieder, sich an den gemeinsamen Selbsthilfemassnahmen zu beteiligen.

Deshalb interveniert nun der Bundesrat. Mit Ausnahme der Branchenorganisation Milch hatten die Organisationen jedoch eine Ausdehnung für die Dauer von vier Jahren beantragt. Dies geht für die Regierung aber zu weit, weil zu erwarten sei, «dass sich die Agrarmärkte in der nächsten Zeit erholen und die Branchen sich an die Auswirkungen der Frankenaufwertung anpassen werden».

Vor drei Jahren hatte das Parlament entschieden, dass der Bundesrat nicht eingreifen muss, wenn Selbsthilfemassnahmen der Branche - etwa zur Abschöpfung des Milchsees - nicht greifen. Er kann und soll aber ergänzend eingreifen, wenn es zu einer Blockade kommt. Dies ist nun offenbar der Fall.

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