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Alp: Notfall-Versicherung für Tiere abschliessen

mgt/blu |

 

Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) rät Landwirten, die ihre Tiere sömmern, eine Gönnerschaft mit einem Helikopter-Unternehmen, das Tierrettungen anbietet, abzuschliessen. Kranke und verletzte Tiere werden im Notfall professionell geborgen. Die Kosten für die Tierbesitzer bleiben gemäss SAV so «überschaubar».

 

In einigen Regionen hat die Alpsaison bereits begonnen. Leider ereignen sich während der Sömmerung immer wieder Unfälle, und das auch in unwegsamem Gelände.

 

Mit Auto und Anhänger ist die Unfallstelle meistens nicht erreichbar. Eine Rettung von verunfallten, kranken oder toten Tieren ist oft nur über den Luftweg möglich. Ohne entsprechende Versicherung ist dies eine teure Angelegenheit. 2021 haben Rega und Air-Glaciers, die grössten Anbieter für Tierrettungen, insgesamt fast 1700 Einsätze zugunsten der Alp- und Berglandwirtschaft organisiert.

 

Der SAV empfiehlt deshalb Landwirtinnen und Landwirten, eine Gönnerschaft bei einem Helikopter-Unternehmen abzuschliessen. Im Notfall würden die Tiere mit dem Helikopter in Sicherheit geflogen. Und die Kosten würden nicht ins Unermessliche steigen.

 

Folgende Punkte gilt es gemäss SAV zu beachten:

 

  • Der Tierbesitzer (nicht der Tierhalter bzw. die Älplerin) ist für die Bergung seiner Tiere verantwortlich. Es ist demnach auch der Tierbesitzer, der die Gönnerschaft abschliessen muss. Der SAV empfiehlt dem Alpmeister oder der Alpmeisterin die Tierbesitzer auf diesen Punkt aufmerksam zu machen.
  • Gönnerschaften kosten bei den meisten Unternehmen für Bauernfamilien und ihre Tiere 80 Fr./Jahr.
  • Die Kosten für den Helikopterflug bis zur nächsten, mit einem anderen Transportmittel erreichbaren Stelle, werden übernommen, sofern nicht andere Versicherungen für den Einsatz aufkommen.
  • Suchflüge werden nicht übernommen.
  • Die Einsatzzentrale des Helikopter-Unternehmens muss informiert werden über Kontaktpersonen, Dringlichkeit und Aufnahme- und Abladeort (Gemeinde, Koordinaten, Geländebeschaffenheit, Hindernisse).
  • Der Transport muss mit dem zuständigen Tierarzt abgesprochen werden. Der Tierarzt entscheidet über die Transportfähigkeit der verletzten oder kranken Tiere.
  • Bei nicht transportfähigen Tieren wird der Tierarzt zu deren fachgerechten Tötung vor Ort geflogen.
  • Tierkadaver sind der zuständigen Instanz der Alpgemeinde zu melden.

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