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Altersvorsorge: Wie weiter

In den Augen der Gegner stellt die Reform der Altersvorsorge einen unverantwortlichen Ausbau der AHV dar. Für die Befürworter ist es ein tragfähiger Kompromiss, der den jahrzehntelangen Reformstau lösen soll. Am 24. September entscheidet die Stimmbevölkerung.

 

 

In den Augen der Gegner stellt die Reform der Altersvorsorge einen unverantwortlichen Ausbau der AHV dar. Für die Befürworter ist es ein tragfähiger Kompromiss, der den jahrzehntelangen Reformstau lösen soll. Am 24. September entscheidet die Stimmbevölkerung.

Der Urnengang setzt den Schlusspunkt unter eine lange und intensive parlamentarische Auseinandersetzung. Nach mehreren gescheiterten Anläufen hatte der Bundesrat den eidgenössischen Räten 2014 eine gemeinsame Reform von AHV und beruflicher Vorsorge vorgeschlagen. Im Paket sollten die Stimmberechtigten den konkreten Nutzen der Gesetzesänderung ebenso klar erkennen können wie deren Notwendigkeit.

Demografische Gründe

Der Handlungsbedarf hat in erster Linie demografische Gründe: Die Bevölkerung wird immer älter, die Renten müssen deshalb immer länger ausbezahlt werden. Die tiefe Geburtenrate führt dazu, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr AHV-Renten finanzieren müssen. Das Problem wird dadurch verschärft, dass in den nächsten Jahren die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge ins Pensionsalter kommen. Die Pensionskassen leiden zudem unter den tiefen Kapitalerträgen.

Dem wollte der Bundesrat mit einer Mehrwertsteuer-Erhöhung für die AHV, der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6 Prozent begegnen. Seine Vorschläge standen von Anfang im Gegenwind. Bürgerliche Kreise wollten das Paket aufbrechen und forderten, die Entlastung der Pensionskassen und das Frauenrentenalter 65 vorzuziehen. Die Linke ihrerseits sprach bereits wieder von Rentenklau.

Kurswechsel der Linken

Den Ausgleich schaffte die Sozialkommission des Ständerats. Mitte 2015 präsentierte sie eine Vorlage, die die wichtigsten Vorschläge des Bundesrats aufnahm. Zusätzlich sollten die Einbussen in der beruflichen Vorsorge durch einen AHV-Zuschlag von 70 Franken und höhere Ehepaar-Renten ausgeglichen werden. Damit wurde das bisher Undenkbare möglich. 2004 und 2010 hatte die Linke das höhere Frauenrentenalter und den tieferen Umwandlungssatz noch erfolgreich bekämpft.

Nun vollzog sie einen Kurswechsel, weil gleichzeitig die 1. Säule gestärkt werden sollte. CVP, BDP und zuletzt auch die GLP verhalfen dem AHV-Zuschlag zum Durchbruch. Sie erkauften damit die Unterstützung der Linken, ohne die nach ihrer Überzeugung keine Reform gelingen kann. Die Vorlage schaffte die parlamentarische Hürde im letzten März mit dem Minimum der notwendigen Stimmen.

Mehr Geld für die AHV

Nach den Beschlüssen der Räte wird der AHV-Zuschlag durch 0,3 zusätzliche Lohnprozente finanziert. Das Loch, das der demografische Wandel in die Kasse der AHV reisst, wird für die nächsten Jahre durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent gestopft. Die Erhöhungen bringt rund 2 Milliarden Franken ein. Der Bund trägt zusätzlich 610 Millionen Franken pro Jahr zur AHV bei.

Die wichtigste Änderung in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist die Senkung des Umwandlungssatzes. Heute fehlen jährlich schätzungsweise 1,3 Milliarden Franken, um die laufenden Renten zu finanzieren. Der tiefere Umwandlungssatz wird neue Renten um 12 Prozent senken. Das soll die heute stattfindende Umlagerung von der aktiven Generation zu den Rentnern bremsen.

Der Rentenausfall wird durch die höhere AHV-Rente teilweise ausgeglichen. Die Versicherten müssen aber auch mehr in die Pensionskasse einzahlen, um als Rentner dereinst gleich viel Geld in der Tasche zu haben. Das wird erreicht, indem ein grösserer Teil des Lohns versichert wird, zudem steigen die zu entrichtenden Beiträge.

 

Zwei Abstimmungen - Eine Vorlage

Die Stimmberechtigten müssen am 24. September zweimal über die Reform der Altersvorsorge abstimmen. Die eine Abstimmungsfrage betrifft die Verfassungsänderung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV, die andere die Gesetzesänderungen mit der eigentlichen Reform.

Weil das Parlament die Projekte verknüpft hat, handelt es sich faktisch um eine einzige Vorlage. Beide Teile an der Urne eine Ja-Mehrheit finden, damit die Reform der Altersvorsorge angenommen wird. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer muss zusätzlich das Ständemehr schaffen. Wird die Verfassungs- oder die Gesetzesänderung abgelehnt, ist die ganze Reform gescheitert.

 

Ideologischer Graben

Das System der Altersvorsorge ist seit jeher ideologisch aufgeladen. Der Linken liegt die 1. Säule am Herzen, weil gut Verdienende die Renten der kleinen Einkommen mitfinanzieren. Liberal Gesinnte setzen dagegen auf die 2. Säule, weil jeder für sich selber spart und auch für die Versicherungswirtschaft ein Stück des Kuchens abfällt.

Der AHV-Zuschlag hat diesen ideologischen Graben noch vertieft. Die bürgerlichen Befürworter sind überzeugt, dass nur mit den 70 Franken eine mehrheitsfähige Reform zu haben ist. Sozialminister Alain Berset warnte, dass die Jungen bei einem Nein an der Urne gar keine Rente mehr bekommen könnten.

Für SVP, FDP und die Wirtschaftsverbände wurde die Vorlage dadurch komplett unverdaulich. Sie halten die Rentenerhöhung für einen unverantwortlichen Ausbau der ohnehin angeschlagenen AHV. Der jungen Generation werde ein «ungedeckter Check» in Milliardenhöhe hinterlassen, und faktisch werde der Generationenvertrag gekündigt. Zudem führe die Reform zu einer Zwei-Klassen-AHV, weil nur neue Rentner vom AHV-Zuschlag profitierten.

Knappe Abstimmung

Doch auch von Links kommt Widerstand, insbesondere von der JUSO und aus der Westschweiz. Diese Gegner lehnen das höhere Frauenrentenalter und die Senkung des Umwandlungssatzes ab. Der Zuschlag von 70 Franken auf AHV-Renten gleiche die Einbussen bei weitem nicht aus, argumentieren sie. Im Gegensatz zu den Bürgerlichen haben die linken Gegner das Referendum gegen das Gesetz ergriffen.

Ob sich das Nein-Lager am 24. September durchsetzt, ist unklar. Erste Umfragen deuten auf ein knappes Abstimmungsergebnis hin. Eine Onlineumfrage von Tamedia ergab Anfang August 54 Prozent Nein zur Gesetzesvorlage, wobei die Meinungsbildung noch nicht weit fortgeschritten war. Die 1. SRG-Trendumfrage, die ebenfalls Anfang August durchgeführt wurde, sieht die Befürworter knapp vorne.

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