Die Verursacher von belasteten Standorten sollen frühzeitig dazu verpflichtet werden, für die Kosten von Untersuchung, Überwachung und Sanierung aufzukommen. Der Ständerat hat den Gesetzesvorschlag seiner Umweltkommission mit 33 zu 5 Stimmen gutgeheissen.
Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes war auch der Bundesrat einverstanden. Aus seiner Sicht ist es wichtig, das Kausalitätsprinzip einzuhalten - damit werde vermieden, dass der Öffentlichkeit unnötige Kosten entstünden.
Das Umweltschutzgesetz verlangt schon heute, dass der Verursacher belastete Standorte auf seine Kosten sanieren lassen muss. Da sich Unternehmen aber mit privatrechtlichen Mitteln und geschäftlichen Transaktionen ihrer Verantwortung entziehen können, besteht das Risiko, dass Bund und Kantone einen grossen Teil der Kosten übernehmen müssen.
Bewilligungspflicht für Veräusserung und Teilung
Künftig sollen die Kantone von Verursachern frühzeitig die Sicherstellung der Kosten für eine Altlasten-Sanierung verlangen können. Zudem ist vorgesehen, für den Verkauf oder die Teilung von Grundstücken belasteter Standorte eine kantonale Bewilligungspflicht einzuführen.
Peter Föhn (SVP/SZ) wollte eine finanzielle Sicherheit nur verlangen, wenn nachgewiesen ist, dass eine Deponie saniert werden muss. In aller Regel genüge zudem eine einfache Bürgschaft. So werde das Verhältnismässigkeitsprinzip respektiert, sagte Föhn. Unternehmen sollten durch die Auflagen nicht gefährdet werden.
Stefan Engler (CVP/GR) wollte im Gegensatz zur UREK Veräusserungen belasteter Standorte nicht bewilligungspflichtig machen, da dies alle Eigentümer und nicht den Verursacher treffen würde. Es genüge, wenn die Teilung des Grundstückes der Bewilligungspflicht unterstehe.
38'000 belastete Standorte
Dagegen sollten die Kantone Einträge im Altlastenkataster im Grundbuch vermerken können. Diesen letzten Antrag hiess der Rat oppositionslos gut und übergab so das Anliegen dem Nationalrat zur Prüfung. Die übrigen Einzelanträge lehnte der Ständerat ab.
In der Schweiz gibt es heute rund 38'000 belastete Standorte, die von den Kantonen und den betroffenen Bundesstellen in Katastern erfasst wurden. Darunter befinden sich rund 4000 Altlasten, die durch den Austritt von Schadstoffen früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
Weil dieses Risiko langfristig nicht tragbar ist, sollen diese Altlasten nach dem Willen des Bundesrats bis 2025 detailliert untersucht, überwacht und saniert werden. Die Kosten dafür werden auf über 5 Milliarden Franken geschätzt. Die Änderung des Umweltschutzgesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Jean-René Fournier (CVP/VS) zurück. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.