/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Anbindestall: Regierung gegen Verbot

Die deutsche Regierung lehnt ein vom Bundesrat gefordertes Verbot einer ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ab. In ihrer Stellungnahme zu der im April dieses Jahres gefassten Entschliessung der Länderkammer bemängelt die Regierung unter anderem eine fehlende Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Verbots.

 

 

Die deutsche Regierung lehnt ein vom Bundesrat gefordertes Verbot einer ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ab. In ihrer Stellungnahme zu der im April dieses Jahres gefassten Entschliessung der Länderkammer bemängelt die Regierung unter anderem eine fehlende Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Verbots.

Es sei zu befürchten, dass eine derartige Regelung mittelbar zu einer Beschleunigung des Strukturwandels sowie einer erheblichen Belastung kleinerer und mittlerer Betriebe führen werde, heisst es in der Stellungnahme.

Immer mehr Laufställe

Darin wird zudem auf die wachsende Bedeutung der Unterbringung in Laufställen verwiesen. Dort könnten sich die Tiere in Gruppen frei bewegen, während sich gleichzeitig das Stallklima und die Lichtverhältnisse den Bedürfnissen der Tiere anpassen liessen. Zudem würden bei ganzjähriger Stallhaltung teilweise im Stall integrierte Bewegungsflächen oder ein angegliederter Laufhof angeboten.

Das Agrarministerium unterstütze aus Tierschutzsicht diesen Trend. Solche Haltungsformen würden über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert. Die Bundestierärztekammer zeigte sich enttäuscht von der Haltung der Bundesregierung.

Verschiebung auf Sankt Nimmerleinstag

Kammerpräsident Uwe Tiedemann kritisierte, die Regierung lasse mit dem Hinweis auf den Strukturwandel das Tierwohl aussen vor. „Wenn man die Diskussion mit dem Ziel, die reine ganzjährige Anbindehaltung abzuschaffen, den Wirtschaftsbeteiligten überlässt, wird es wohl bis zum Sankt- Nimmerleinstag dauern, bis sich für die Tiere etwas ändert“, warnte Tiedemann und forderte „klare Entscheidungen seitens der Politik“.

Seinen Angaben zufolge regelt die Tierschutznutztierhaltungsverordnung lediglich die Haltung für Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten. Hier sei die Anbindung verboten. Konkrete Anforderungen an die Haltung von älteren Rindern suche man jedoch bislang vergebens.

Die Entschliessung des Bundesrats mit der darin vorgesehenen Übergangsfrist von zwölf Jahren hatte die Bundestierärztekammer daher ausdrücklich begrüsst. Bereits im Vorjahr hatte die Kammer in einer Stellungnahme den Gesetzgeber aufgefordert, durch klare Regelungen Rechtssicherheit zu schaffen und die Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten angemessenen Übergangsphase grundsätzlich zu verbieten. Diese Chance werde nun vertan, so Tiedemann.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt Ihr Trockenfutter produzieren?

    • Ja, aus Gras:
      6.38%
    • Ja, aus Mais:
      9.4%
    • Ja, aus Gras und Mais:
      9.06%
    • Nein:
      75.17%

    Teilnehmer insgesamt: 1192

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?