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Anlaufstelle für Schutzhundehalter

Schafhalter sollen Schutzhunde einsetzen, wenn ein Wolf ihre Tiere bedroht. Doch die Schutzhunde bringen auch neue Probleme mit sich. Nun können die Schafhalter dabei auf mehr Support zählen.

Susanne Meier |

 

 

Schafhalter sollen Schutzhunde einsetzen, wenn ein Wolf ihre Tiere bedroht. Doch die Schutzhunde bringen auch neue Probleme mit sich. Nun können die Schafhalter dabei auf mehr Support zählen.

Der Herdenschutz ist ein tragender Pfeiler im Wolfskonzept des Bundes. Was die Abwehr der Grossraubtiere betrifft, haben sich Schutzhunde bewährt: In ausreichend geschützten Herden ist 2011 noch kein einziges Schaf zu Schaden gekommen. Rund um die Hunde gibt es trotzdem noch offene Fragen.

Rechtsgutachten

Tatsächlich reichten  in jüngster Zeit Wanderer, deren Hund wegen einer versehentlich unverschlossenen Absperrung  von einem Herdenschutzhund gebissen wurde, Strafanzeige ein. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass Schutzhunde  Menschen beissen, wenn sich diese unsachgemäss benehmen.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat  deshalb kürzlich ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die komplexe rechtliche Situation klären soll.  Ausschlaggebend war dabei unter anderem Nationalrat Hansjörg Hassler (BDP, GR). Er fordert, dass der Bund ein Monitoring für Herdenschutzhunde aufbaut und die Haftpflichtfrage bei deren Einsatz regelt. Martin Baumann, Bereichsleiter Jagd beim Bafu: «Grundsätzlich haftet im Schadenfall der Hundehalter, wobei das nicht immer auch der Schafbesitzer ist.»

Damit sich ein Hundehalter, dessen Hund einen Unfall verursacht, allenfalls von der Haftung befreien könnte, müsste er nachweisen können, dass er sämtliche zumutbaren Vorsichtsmassnahmen ergriffen hat. Dies, auch wenn sich der Wanderer, der angegriffen wurde, unmöglich verhalten hat. Was schon im Tal, etwa auf einer Kuhweide, ein nahezu hoffnungsloses Unterfangen ist, ist auf der weitläufigen Alp noch schwieriger. «Gegen Haftungsansprüche Geschädigter kann man sich versichern», so Baumann. Problematischer für Bauern sei das Strafrecht – also, wenn ein Bauer  wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt und bestraft werde.

Warntafeln

«Basierend auf dem Rechtsgutachten wollen wir nun zusammen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung eine Art Checkliste erarbeiten, welche den rechtskonformen Einsatz von Herdenschutzhunden definiert», so Baumann, «kann ein Älpler nachweisen, dass er sämtliche relevanten Vorkehrungen im Umgang mit Schutzhunden erfüllt hat, sollte ihm das im Schadenfall als Sicherheit dienen.» Ein wesentlicher Punkt der Checkliste ist etwa die Information der Touristen; Warntafeln, an den richtigen Orten aufgestellt, weisen die Wanderer auf das Vorkommen von Herdenschutzhunden sowie die korrekten Verhaltensweisen gegenüber diesen Hunden hin.

Charaktertest

Auch sollen nur Herdenschutzhunde in den aktiven Einsatz, die einen einwandfreien Charakter haben und entsprechend ausgebildet sind. Baumann: «Dem Schafhalter, der die Mühe auf sich nimmt und einen Schutzhund integrieren will, wollen wir möglichst viel Sicherheit geben, dass er einen optimalen Hund erhält, welcher gegenüber Grossraubtieren gut schützt und gegenüber Menschen tolerant ist.»

In Zukunft soll er sich an den neu gegründeten Verein «Schutzhunde Schweiz» wenden können. Dieser hat vom Bafu den Leistungsauftrag erhalten, für den Herdenschutz in der Schweiz Herdenschutzhunde mit einer Art «Qualitätssiegel» zu züchten und auszubilden und deren Halter zu beraten. Baumann: «Vor einigen Jahren verfolgte man bei der Aufzucht der Schutzhundewelpen die Strategie, den Kontakt mit Menschen möglichst zu vermeiden. Heute ist man überzeugt, dass sich Hunde auch an den Menschen gewöhnen müssen – gerade deswegen, weil sie diesen ja auf der Alp begegnen.» Zudem müsse sichergestellt werden, dass keine ängstlichen  Hunde vermittelt würden. Diese würden– sobald sie durch unsachgemässes Verhalten der Wanderer in Bedrängnis geraten – oft angriffiger reagieren als selbstsichere Hunde. 

Sachkundenachweis

Wer dem Verein beitritt, soll auch profitieren. Idee ist, dass Mitglieder von den Kosten für den obligatorischen Sachkundenachweis befreit werden und dass sie ihre Hunde billiger impfen können oder die Haftpflichtversicherung als Hundehalter bezahlt erhalten. Für Baumann ist ein solches Anreizsystem zielführender als etwelche Zwangsmassnahmen: «Der Herdenschutz muss freiwillig bleiben, deshalb würde ich es auch nicht befürworten, wenn Schafhalter, die sich dagegen wehren, von einem Gericht dazu verknurrt werden.»

Präsident des Vereins ist Ueli Pfister, Schafhalter aus Rüeggisberg BE. Er ist selber Züchter von Schutzhunden, einer von etwa  sieben bis acht in der Schweiz. Als Schutzhunde eingesetzt werden bei uns der Maremmano Abruzzese und der Pyrenäen-Berghund.

«Zurzeit umfasst der Verein rund 20 Mitglieder, neben uns Züchtern auch die Angehörigen der mobilen Herdenschutzgruppe, die in Notfällen nach Wolfrissen gerufen wird», sagt Pfister. Doch er schätzt, dass der Verein im Spätherbst rasch auf über 100 Mitglieder anwachsen wird, dann nämlich, wenn die Hundebesitzer den Sachkundenachweis absolvieren müssten: «Bei diesem gibt es noch einiges an Nachholbedarf, denn mit einem Schutzhund kann man nicht auf den Übungsplatz gehen und dort Sitz und Platz kommandieren.»

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