Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Einsatz von Antibiotika in der land-wirtschaftlichen Nutztierhaltung hat die Bundestierärztekammer (BTK) in Deutschland vor pauschalen Schuldzuweisungen gewarnt.
Die Bundestierärztekammer stellte mit Bezug auf einen Artikel im „Der Spiegel“ am vergangene Woche in Berlin klar, dass die zunehmende Resistenzbildung von Keimen gegenüber Antibiotika der Tierärzteschaft seit Jahren Sorgen bereite.
Schuld ist nicht allein bei „geldgierigen Tierärzten“ zu suchen
Die Ursachen seien sicherlich vielfältig und keinesfalls allein in der Tierhaltung oder bei „geldgierigen Tierärzten“ zu suchen. Sie distanziere sich darum entschieden von Aussagen wie „Tierärzte geben Antibiotika ohne Untersuchung ab und werden nicht kontrolliert“, erklärte die BTK.
Fakt sei, dass es zahlreiche Initiativen und Vorschläge aus der Tierärzteschaft gebe, um die Wirksamkeit der Mittel zu erhalten und den Antibiotikaverbrauch zu minimieren. Bereits im Jahr 2000 seien gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Veterinärbeamten der Bundesländer erstmals die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“ herausgegeben worden, die 2010 intensiv überarbeitet worden seien, hob die Bundestierärztekammer hervor.
Einen Schritt weiter in Richtung Transparenz im Arzneimittelverkehr gehe das „Konzept zur Erfassung und Regulierung des Arzneimitteleinsatzes in der Nutztierhaltung“, das kürzlich einstimmig verabschiedet worden sei. Kernpunkt dieses Konzeptes sei es, die schon jetzt getrennt erfassten Daten zum verordnenden Tierarzt, zum behandelten Tierbestand und zu den abgegebenen Arzneimitteln automatisch zusammenzuführen. Bisher habe eine solche Datengrundlage gefehlt.
Tierärzte Tierärzte sind an strengen Vorschriften gebunden
BTK-Präsident Theo Mantel betonte, anders als im Spiegel-Artikel dargestellt, seien Tierärzte an die äusserst strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes gebunden. Die Abgabe von Arzneimitteln sei Teil der Behandlung.
Leider gebe es in der Tierärzteschaft, wie in jeder Berufsgruppe, schwarze Schafe, die keinesfalls gedeckt werden sollten. Doch sei es auch anmassend, der überwältigenden Mehrheit der ordnungsgemäss arbeitenden Tierärzte zu Unrecht rechtswidriges Handeln zu unterstellen.


