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Antibiotika: Neues System ab 2019

Immer häufiger treten Infektionen auf, gegen die kein Antibiotikum mehr hilft. Die Resistenzen haben ihren Ursprung nicht selten in der Tiermedizin. Das neue Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin soll helfen, Antibiotikaresistenzen in den Griff zu bekommen.

 

 

Immer häufiger treten Infektionen auf, gegen die kein Antibiotikum mehr hilft. Die Resistenzen haben ihren Ursprung nicht selten in der Tiermedizin. Das neue Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin soll helfen, Antibiotikaresistenzen in den Griff zu bekommen.

Antibiotika-Einsatz in der Tiermedizin wird neu detailliert erfasst

Die Grundlage dafür hat das Parlament mit dem revidierten Heilmittelgesetz geschaffen. Die Verordnung dazu tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat. Ab dann müssen Tierärztinnen und Tierärzte Antibiotikaverschreibungen im Informationssystem (IS) erfassen, wenn ganze Tiergruppen behandelt werden.

Verschreibungen für die Behandlung einzelner Tiere oder die Abgabe auf Vorrat müssen erst ab dem 1. Oktober 2019 registriert werden. Neu wird der Verbrauch von Antibiotika bezüglich der verschiedenen Tierarten und Produktionstypen (z. B. Kälbermastbetrieb, Milchviehbetrieb), der einzelnen Tierhaltungen und der einzelnen Tierarztpraxen und -kliniken erfasst. Bis jetzt wurde nur erhoben, wie viel Antibiotika die Firmen an die Tierärzteschaft verkaufen.

Das Informationssystem gehört zur Umsetzung der Strategie Antibiotikaresistenzen. Diese hat zum Ziel, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig sicherzustellen und Resistenzen einzudämmen. Von den Daten aus dem neuen Informationssystem erhoffen sich die Behörden Hinweise auf unsachgemässen oder übermässigen Antibiotikaeinsatz.

Das IS ermögliche zudem einen regionalen, nationalen und internationalen Vergleich des Antibiotikaverbrauchs. Bei Hinweisen auf einen übermässigen oder unsachgemässen Antibiotikaeinsatz können gezielte Abklärungen zu möglichen Ursachen eingeleitet und Massnahmen ergriffen werden, schreibt der Bundesrat

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