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Antibiotika-Resistenzen: Neue Massnahmen

sda/blu |

 

Der Bundesrat will der Verwaltung mehr Möglichkeiten geben, den Einsatz von Antibiotika durch Tierärzte und Tierhalter zu senken. Er hat dazu am Freitag die entsprechende Verordnung angepasst. Die Massnahme ist Teil des Kampfs gegen Antibiotika-Resistenzen. Zudem soll die Versorgung mit Tierarzneimitteln sichergestellt werden.

 

«Antibiotikaresistenzen nehmen weltweit zu und sind eine der grössten Herausforderungen für die Gesundheit von Mensch und Tier», schreibt der Bundesrat. Es sei deshalb zentral, dem Einsatz von ungeeigneten Antibiotika sowie dem übermässigen Verbrauch von Antibiotika wirksam zu begegnen.

 

Ursachen abklären

 

Die Massnahmen richten sich sowohl an die Tierärzteschaft wie auch die Tierhaltenden. Neu können die Behörden Praxen und Betriebe gezielt informieren und bei einem Verbrauch über dem Durchschnitt die Ursachen abklären, wie die Landesregierung in ihrer Mitteilung schrieb. Vorgesehen sind auch Weiterbildungsmassnahmen sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Tierärzteschaft und den Tierhaltenden.

 

Mit der Anpassung der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit nötigenfalls wirksame und verhältnismässige Massnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren ergriffen werden können.

 

Bereits seit 2019 ist ein Informationssystem in Betrieb, in dem Tierärzte und Tierärztinnen alle Antibiotika erfassen, die sie verschreiben.  Die Auswer­tung dieser Daten ermöglicht es, den Antibiotikaverbrauch in Tierhaltungen und in Tierarzt­praxen zu vergleichen.

 

Versorgung mit Tierarzneimitteln sicherstellen

 

Ein weiteres Ziel der Verordnungsänderung ist, die Versorgung mit Arzneimitteln für Tiere sicherzustellen. Veterinäre brauchen deshalb künftig keine Sonderbewilligung des Heilmittelinstituts Swissmedic mehr, wenn sie Medikamente aus dem Ausland beziehen.

 

Stattdessen reicht meist eine elektronische Meldung ans Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aus – sofern die Länder, in denen eingekauft wird, eine mit der Schweiz vergleichbare Tierarzneimittelkontrolle kennen. Die Bestimmungen darüber, welche Mittel unter welchen Bedingungen eingeführt werden dürfen, bleiben unverändert. Damit bleibe die Sicherheit gewährleistet, schrieb der Bundesrat.

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Hager | 05.06.2022
    Ein Anfang wäre doch schon mal, wenn man wüsste, wieviel Antibiotika in der Humanmedizin verabreicht wird.
    Keiner weiss es nämlich.
    Wäre wirklich interessant.
  • Realist | 04.06.2022
    Viel BLa bla bla. Die wahren Resistenzprobleme liegen längst nicht mehr in der Tierhaltung, sondern in der Humanmedizin. Wollte man wirklich etwas dagegen tun, müsste man dort ansetzen. Der Wirkungshebel wäre erheblich grösser. Komisch auch, dass man Akademiker wie Tierärzte in die Pflicht nehmen soll. Es gibt so etwas wie Eigenverantwortung und einen Ehrenkodex der dem akademischen Titel gerecht sein sollte.
  • Was | 04.06.2022
    ist ein Tierhaltender?

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