Der Verteidiger des Walliser Weinhändlers Dominique Giroud hat am Donnerstag vor dem Genfer Polizeigericht einen Freispruch für seinen Mandanten verlangt. Es gebe keine Beweise dafür, dass Giroud eine Anweisung gegeben habe, die Computer von zwei Journalisten zu hacken.
Allerdings räumte der Anwalt, Yannis Sakkas, während seines Schlussplädoyers ein, dass Giroud in Versuchung geraten sein könnte, sich an dem Hackerangriff auf die beiden Journalisten der Zeitung «Le Temps» und des Westschweizer Fernsehens RTS zu beteiligen. Er erklärte dies mit der psychischen Notlage, in der sich der Winzer Ende 2013 und Anfang 2014 befunden habe.
Mit einem «Mediensturm» konfrontiert
Giroud sei mit einem «Mediensturm» konfrontiert gewesen, nachdem die Probleme des Weinhändlers mit den Steuerbehörden aufgedeckt wurden. «Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Wein gepanscht zu haben», sagte Sakkas. Giroud habe damals zu Recht davon ausgehen können, dass die Medien ihn vernichten wollten, dass «sie seine Haut wollten und die Angriffe gegen ihn einen politischen Ursprung hatten».
In diesem Zusammenhang kam der Winzer auch in Kontakt mit den drei Mitangeklagten in diesem Fall. Ein Jugendfreund des Winzers, ein ehemaliger Agent des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), wollte ihm angeblich helfen und vermittelte ihm einen Kontakt zu einem Computerspezialisten für «Ethical Hacking». Er stellte ihn auch einem Privatdetektiv vor.
Anwalt spricht von «Komplott»
Diese illustren Gestalten hätten gesagt, sie seien Freunde, sagte Sakkas. «Einige von ihnen kümmerten sich jedoch überhaupt nicht um Giroud».
Giroud selbst äusserte sich während seines Plädoyers ausführlich über den Privatdetektiv und seine Rolle in diesem Fall. Der Mann habe Informationen über ihn gesammelt und diese an den RTS-Journalisten weitergeleitet, der Ziel des Hackerangriffs war. «Diese Fakten werfen Fragen zu den Tätern der Hackerattacke auf und lassen die Hypothese eines gegen den Winzer gerichteten Komplotts plausibel erschienen», sagte Sakkas.
Zehn Monate Gefängnis
Am Mittwoch hatte der erste Genfer Staatsanwalt, Stéphane Grodecki, eine zehnmonatige Gefängnisstrafe für den Walliser Winzer gefordert, davon sechs Monate unbedingt. Eine Strafe, die Sakkas als unverhältnismässig bezeichnete.
Am Ende des Plädoyers seines Anwalts brach der bereits mehrmals wegen Steuerdelikte verurteilte Weinhändler in Tränen aus. «Ich weiss nicht, was ich meinen fünf Kindern sagen werde, wenn ich verurteilt werde», sagte Giroud.
Das Polizeigericht verkündet sein Urteil am Freitag um 16.30 Uhr.