Der Winzer muss sich unter anderem wegen Veruntreuung, Betrugs, Warenfälschung und Urkundenfälschung verantworten. Der Angeklagte habe ein Lügengebäudes errichtet, hiess es am Montag vor Gericht. Er habe ein betrügerisches, undurchsichtiges und ausgeklügeltes System aufgebaut. Dabei habe er die Winzer, die Kunden und die Kontrolleure getäuscht, hiess es in der Anklageschrift. Der Erlös aus den Verkäufen soll sich auf rund zwölf Millionen Franken belaufen.
Verschleiert
Gemäss der durchgeführten Untersuchung soll der Mann über 730’000 Liter spanischen Wein und etwa 130’000 Liter Wein aus Schaffhausen von zwei deutschen Unternehmen gekauft haben. Dies habe er verschleiert, indem er in der Buchhaltung falsche Rechnungen etwa über das Abfüllen in Flaschen oder über Beratungsleistungen aufgeführt habe.
Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb fünf Jahre Gefängnis für den Winzer. Zudem fordert sie, dass alle während der Ermittlungen beschlagnahmten Fahrzeuge eingezogen und dem Kanton Wallis übergeben werden. Ferner wird der Angeklagte zu einer Ausgleichszahlung in der Höhe des Gewinns verpflichtet.
Angeklagter widerspricht
Die Verteidigung zeichnete ein ganz anderes Bild. Der Angeklagte habe zugegeben, falsche Rechnungen ausgestellt und Walliser Wein ausserhalb der Quote unter dem AOC-Label verkauft zu haben. Alle falschen Rechnungen hätten dazu gedient, den Kauf von Überproduktion zu rechtfertigen. Die Bezahlung dieses Überschusses habe es den Winzern ermöglicht, Verluste auszugleichen – diese seien beispielsweise durch klimatische Herausforderungen entstanden.
Der Angeklagte wiederholte am Montag vor Gericht, dass er niemals Schaffhauser oder ausländischen Wein unter der Bezeichnung «AOC Valais» verkauft habe. Sein Anwalt sagte, die gekauften Schaffhauser Weine seien mit anderen Deklarationen vermarktet worden. Die Tausenden Liter spanischen Weins seien vollständig an einen anderen Winzer geliefert worden. Sein Mandant habe als Vermittler gedient.
Kläger und Staatsanwaltschaft widersprachen dieser Darstellung vehement.
Die Verteidigung forderte einen teilweisen Freispruch des angeklagten Winzers. Sein Anwalt vertritt die Haltung, dass sein Mandant lediglich wegen Warenfälschung und Urkundenfälschung verurteilt werden sollte. Die geforderten fünf Jahre seien völlig unverhältnismässig. Das Urteil soll am kommenden Montag gefällt werden.