Am 1. Dezember tritt die gegen-seitige Anerkennung der AOC und IGP zwischen der Schweiz und der europäischen Union (EU) in Kraft. Die schweizer-ische Vereinigung spricht sich klar gegen ein Agrar-freihandels-abkommen mit der EU aus.
Das Inkrafttreten der gegenseitigen Anerkennung der AOC-IGP zwischen der Schweiz und der EU sei das Ende eines langen Weges, der bereits in den 90-er Jahren mit dem Aufbau einer spezifischen Gesetzgebung zu Gunsten der AOC-IGP begann, teilt die Schweizerische Vereinigung der AOC-IGP in einem Communiqué mit.
Ziel: Weltweite Ankerkennung der Produkte mit einer geografischen Angabe
Die AOC-IGP sind nun im gesamten EU-Raum anerkannt und haben den gleichen Schutz wie die europäischen Produkte, welche in der Schweiz ebenfalls geschützt sind. Dies bringt sämtlichen aktiven Akteuren der AOC-IGP auf den europäischen Märkten eine grundlegende Rechtssicherheit. Bereits im September wurde mit Russland die gegenseitige Anerkennung der AOC-IGP in einem Abkommen gewährleistet.
Das Ziel ist jedoch eine weltweite Ankerkennung der Produkte mit einer geografischen Angabe (GA), für welche sich OriGIn einsetzt. Diese NGO, welche die Interessen aller GA auf globaler Ebene vertritt, strebt einen besseren Schutz innerhalb der World Trade Organisation (WTO) an.
Agrarfreihandelsabkommen mit der EU nicht tragbar
Seit einem Jahr diskutiere die AOC-IGP-Vereinigung das Freihandelsabkommen, heisst es weiter. Die Aussicht auf einen dauerhaft überbewerteten Schweizer Franken, die Swissness-Vorlage und die Absicht des Bundesrates, in der AP 2014-17 eine produktive und umweltfreundliche Landwirtschaft zu fördern, führte die AOC-IGP zum Schluss, dass ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU nicht erwünscht ist.
Die Aussichten für nichtverarbeitete Rohstoffe und Grundnahrungsmittel sind schwieriger, da diese preissensibler sind, schreibt die AOC-IGP. Erforderliche Bedingungen für eine Zustimmung zum Agrarfreihandelsabkommen seien nicht erfüllt. Die Schweizer Landwirtschaft könne mit einem solchen Abkommen den Pflichten der Bundesverfassung nicht nachkommen. Den Erwartungen der Konsumenten könne auch nicht mehr entsprochen werden.
Definition von AOC-IGP
Produkte mit einer AOC (Appellation d’Origine Contrôlée) oder IGP (Indication Géographique Protégée) sind Spezialitäten, die eine starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion haben. Bei Produkten mit einer AOC kommt vom Rohstoff zur Verarbeitung bis zur Veredelung alles aus einer klar definierten Ursprungsregion. Spezialitäten mit einer IGP werden im Herkunftsort entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt.