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AOP und IGP gelten neu als geografische Marke

Mit dem Jahreswechsel treten die neuen Bestimmungen der Swissness-Verordnung in Kraft. AOP -und IGP-Produkte gelten damit als geografische Marke. Auch Industriegüter profitieren neu vom Markenschutz.

sda |

 

 

Mit dem Jahreswechsel treten die neuen Bestimmungen der Swissness-Verordnung in Kraft. AOP -und IGP-Produkte gelten damit als geografische Marke. Auch Industriegüter profitieren neu vom Markenschutz.

Der Herkunftsschutz AOP (appellation d'origine contrôlée) und der geografische Schutz IGP (indication géographique protégée) gelten für Agrarprodukte aus der Schweiz oder solche, die in der Schweiz bearbeitet wurden.

Im Ausland sind die Labels bislang nicht automatisch anerkannt worden. «Dafür sind bilaterale Verträge notwendig, die sehr viel Zeit erfordern - dies umso mehr, wenn sich die Abkommen von Land zu Land unterscheiden», sagt Nathalie Tissot, Professorin für geistiges Eigentum an der Universität Neuenburg gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Dieser Aufwand fällt ab dem 1. Januar weg. Ist ein Produkt als geografische Marke registriert, profitiert es künftig vom internationalen Markenschutz nach dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ).

Deshalb ist es nicht mehr notwendig, die gegenseitige Anerkennung über bilaterale Abkommen zu regeln. Der Markenschutz mit den entsprechenden Bedingungen ergibt sich aus diesen internationalen Abkommen.

Der Schutz als geografische Marke ist auch nützlich für diverse Industriebranchen, etwa die Uhren- oder Textilindustrie. Der Verband der Schweizer Uhrenindustrie (FH) plant denn auch, das «Swiss made»-Uhrenlabel als geografische Marke eintragen zu lassen. Auch die Genfer Uhrmacher könnten ins Auge fassen, den Namen «Genève» als geografische Marke für ihre Uhren schützen zu lassen.

Ziel des geografischen Schutzes sei aber nicht eine Einschränkung der Marke, sondern deren Öffnung, fügt Tissot an. Der Gebrauch einer geografischen Marke ist gratis und unterliegt keiner Autorisation. Bei Verstoss gegen die Richtlinien des Markenschutzes müssen die Anbieter allerdings mit Strafen rechnen.

Die Professorin beklagt allerdings, dass den Konsumenten der Unterschied zwischen dem Herkunftsschutz AOP und dem geografischen Schutz IGP nicht immer bewusst sei. So verlange nur der AOP-Schutz, dass alle Rohstoffe und Vorgüter aus der entsprechenden Region kämen, wo diese verarbeitet würden. Ein Neuenburger Saucisson mit IGP-Schutz garantiert dagegen nur, dass die Wurst nach Neuenburger Rezept hergestellt wird. Das Fleisch könne zum Teil aber auch von ausserhalb des Kantons geliefert werden.

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