Der Kanton Schwyz rechnet aufgrund der Agrarpolitik 14-17 mittelfristig mit beträchtlichen Einsparungen für den Kantonshaushalt.
Durch die Neugestaltung
der Bundesbeiträge und den entsprechenden Wegfall von kantonalen
Beiträgen ergeben sich mittelfristig Einsparungen auf kantonaler Ebene,
wie der Kanton Schwyz in einer Medienmitteilung schreibt.
Der Regierungsrat hat derweil das Schwyzer
Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, den Entwurf für eine
Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes in die
Vernehmlassung zu schicken. Grund dafür sind die Anpassungen aufgrund
der AP 14-17 und dem damit einhergehenden neuen Direktzahlungssystem.
Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 4. Februar 2014.