Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, das neue System der Direktzahlungen leicht anzupassen. Namentlich will er die leistungsbezogenen Beiträge erhöhen. Im Grundsatz soll das Konzept aber wie angedacht umgesetzt werden.
Das Direktzahlungssystem soll klar auf die Verfassungsziele ausgerichtet werden sowie die Instrumente zur Förderung von Innovation und Unternehmertum gezielt ausgebaut werden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW). Diese Stossrichtung sei in der Vernehmlassung grundsätzlich breit unterstützt worden.
Der Schweizerische Bauernverband und weitere bäuerliche Organisationen forderten bei einigen Direktzahlungsinstrumenten und der Mittelverteilung substanzielle Korrekturen.
Der Bundesrat hält an den zentralen Elementen des Konzepts fest und beauftragte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit der Ausarbeitung der Botschaft. In folgenden Bereichen soll die Vorlage angepasst werden:
• Verstärkung der Qualitätsstrategie:
Die Instrumente der Qualitäts- und Absatzförderung werden in Zukunft noch grössere Bedeutung haben, weshalb sie im Zusammenhang mit der Qualitätsstrategie gezielt ausgebaut werden.
• Regelung der Milchkaufverträge:
Der Bundesrat will bei Milchkaufverträgen die Produzenten unterstützen. Dies soll mit einer entsprechenden Regelung berücksichtigt werden.
• Unterstützung der Tierhaltung und der Versorgungssicherheit:
An den Versorgungssicherheitsbeiträge wird festgehalten. Bezüglich der besserer Berücksichtigung der Tierhaltung sieht der Bundesrat einen Kompromiss vor. 1. Der Basisbeitrag soll moderat erhöht und die Beitragshöhe nach Nutzungsintensität differenziert werden. 2. Es ist ein tierbezogener Alpungsbeitrag für Ganzjahresbetriebe vorgesehen, um die Bestossung sicherzustellen. 3. Für das Futtergetreide in der Schweiz zu erhalten, wird der Förderbeitrag Ackerbau erhöht.
• Verstärkung der Förderung im Berggebiet:
Mit einer Erhöhung der Sömmerungs-, Hang- und Biodiversitätsbeiträge will der Bundesrat die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Berggebiet stärker fördern.
• Sicherstellung eines sozialverträglichen Übergangs:
Mit Übergangsbeiträgen (bisher Anpassungsbeiträge) will der Bundesrat den Wechsel vom heutigen zum neuen Direktzahlungssystem für die betroffenen Bauernfamilien erleichtern. Die Übergangsbeiträge sollen bei einer Betriebsübergabe an den Hofnachfolger übertragen werden können. Da leistungsbezogene Direktzahlungen gegenüber der Vernehmlassung erhöht werden, sinkt die Summe der Übergangsbeiträge.
• Verzicht auf Erhöhung des Mindestarbeitsaufkommens:
Der Bundesrat hält an der vorgesehenen Anpassung der Standardarbeitskräft fest. Aufgrund breiter Kritik in der Vernehmlassung wird das minimale Arbeitsaufkommen als Eintrittsschwelle für den Bezug von Direktzahlungen im Talgebiet nicht erhöht werden.
Anfang 2012 will der Bundesrat die Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 an das Parlament verabschieden. Die Gesetzesänderungen und die Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft von insgesamt 13,6 Mrd. Franken sollen auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.