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AP 2017 straft Bio Weide-Beef

Für Versorgungssicherheitsbeiträge müssen Tierhalter einen Mindesttierbesatz aufweisen. Er liegt für viele Bio-Weide-Beef-Produzenten zu hoch. Nun haben sie beim BLW interveniert. Dieses gesteht ein Problem ein.

 

 

Für Versorgungssicherheitsbeiträge müssen Tierhalter einen Mindesttierbesatz aufweisen. Er liegt für viele Bio-Weide-Beef-Produzenten zu hoch. Nun haben sie beim BLW interveniert. Dieses gesteht ein Problem ein.

Tritt die Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2017) wie vorgesehen in Kraft, fallen die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Grossvieheinheiten (RGVE) und die Flächenbeiträge weg. Die Rindviehhalter erhalten stattdessen Versorgungssicherheitsbeiträge auf dem Grünland – sofern sie eine Mindestanzahl Wiederkäuer halten.

89 Prozent haben kein Anrecht auf GMF

Dieser Mindesttierbesatz wird für viele Produzenten von Bio Weide-Beef (BWB) zum Stolperstein. «68 Prozent unserer Mitglieder halten zu wenig Tiere, als dass sie Anrecht auf Versorgungssicherheitsbeiträge hätten», warnt Hubert Lombard von der Interessengemeinschaft (IG) BWB. Dazu sind in der Talzone 1,2 RGVE und in den Bergzonen 0,8 bis 0,5 RGVE pro Hektare Dauergrünland nötig.

Die IG BWB hat 400 Produzenten zu ihrem Tierbesatz befragt. Bei der Auswertung wurde die Annahme getroffen, dass der im Jahresverlauf um ±15 Prozent schwankt. Unter diesen Voraussetzungen müssten 68 Prozent der Befragten auf die Versorgungssicherheitsbeiträge verzichten.

Sogar 89 Prozent der BWB-Produzenten hätten keinen Anspruch auf die Beiträge zur graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion (GMF). Dies, weil beim freiwilligen Programm auch die Kunstwiesen zur Futterfläche zählen und der Tierbesatz dadurch «verdünnt» wird. Für Lombard unverständlich: «Mit GMF will man ja genau Programme wie BWB fördern.»

BLW will Bio Weide-Beef nicht abwürgen

Laut Berechnungen der IG sind BWB-Produzenten vom Mindesttierbesatz besonders betroffen, weil der GVE-Ansatz für Weidemasttiere zu tief ist. In ihrer altersdurchmischten Herde zählt jedes Tier im Schnitt 0,36 GVE. «Berechnet man den Verzehr und den Nährstoffanfall, müssten es durchschnittlich 0,45 GVE sein», so Lombard. Auch nehme man für Biogrünland zu hohe Erträge an.
Die IG BWB hat beim Bundesamt für Landwirtschaft interveniert. Sie fordert, dass der die Versorgungssicherheitsbeiträge bei Unterschreiten des Mindesttierbesatzes nicht wegfallen, sondern linear gekürzt werden. Alternativ solle der Mindesttierbesatz stark reduziert werden.

Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat man laut Jonas Plattner «das Problem erkannt». Es sei nicht Absicht des BLW, BWB abzuwürgen. Zum weiteren Vorgehen kann er noch keine Auskunft geben: «Erst müssen wir alle Vernehmlassungsantworten auswerten.

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