Die Schweizer Milchproduzenten (SMP) attestiert dem Bundesrat seit der Vernehmlassung diverse Verbesserung in der AP. Wichtige Forderungen seien aber nach wie vor nicht berücksichtigt.
Lobend äussert sich der SMP in einem Communiqué am Mittwoch, dass die Zulage für verkäste Milch unverändert bei 15 Rappen belassen wird und die Mittel im Zahlungsrahmen vorgesehen sind.
Die Stossrichtung der AP 14-17 sei richtig, müsse jedoch „in diversen Punkten angepasst werden“. Die Extensivierung der Schweizer Landwirtschaft und die zunehmenden Importe könnten nicht die Lösung sein. Insbesondere deshalb, weil die zunehmende Bedeutung der Versorgung der rasch wachsende Bevölkerung (global wie national) nicht genügend berücksichtigt ist.
Begrüsst werden „die Verbesserungen unter anderem zur Sicherung und Förderung der Qualität, zur Regelung der Milchkaufverträge wie auch verschiedene Korrekturen beim Direktzahlungssystem, welches das Kernstück der Revision der Agrarpolitik bildet“.
Das Parlament müsse aber folgende Korrekturen vornehmen:
- Die einschränkenden gesetzlichen Vorgaben zur Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit durch den Bundesrat sollen aufgehoben sowie die Vorgaben für die Milchkaufverträge noch konkreter und verbindlicher gefasst werden.
- Die Versorgungssicherheitsbeiträge seien leistungsbezogen in Abhängigkeit des erbrachten Beitrages zur Versorgungssicherheit auszurichten. Die Beträge „für die Grünfläche müssen in Abhängigkeit des Besatzes an Raufutter verzehrenden Tieren ausgerichtet werden.“
- Die Übergangsbeiträge seien noch weiter zugunsten der leistungsbezogenen Versorgungssicherheitsbeiträge zu reduzieren.