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AP17-Verordnung: Tierschutz spricht von skandalösem Vorschlag

Der Schweizer Tierschutz (STS) ist ob der am Montag veröffentlichten Verordnung zur Agrarpolitik erbost. In der Botschaft habe der Bundesrat noch Handlungsbedarf festgestellt. Dies sei nun nicht mehr als ein Lippenbekenntnis, beklagt der STS.

 

 

Der Schweizer Tierschutz (STS) ist ob der am Montag veröffentlichten Verordnung zur Agrarpolitik erbost. In der Botschaft habe der Bundesrat noch Handlungsbedarf festgestellt. Dies sei nun nicht mehr als ein Lippenbekenntnis, beklagt der STS.

Am Montag stellte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Ausführungsbestimmungen, rund 350 Seiten mit 16 Verordnungen, der vom Parlament beschlossenen Agrarpolitik 2014-2017 vor. Diese geht nun in die Anhörung.

Diese Bestimmungen stossen dem Schweizer Tierschutz (STS) aber im Bereich Tierhaltung sauer auf. Die Förderung der artgerechten Tierhaltung erfolge auch künftig nur „stiefmütterlich“, schreibt der STS am Montag in einem Communiqué. Deshalb will der STS, dass alle Beiträge zur Förderung des Tierwohls „substantiell“ erhöht werden

Grossanlagen bei Geflügel wird heftig kritisiert

So würden nur für die Kälberhaltung und einige Rinderkategorien die Beiträge ein wenig erhöht. Geflügel, Schweine und andere Nutztiere würden leer ausgehen. Die Absichten des Bundesrates bei der Geflügelhaltung bezeichnet der STS als skandalös. Die Zulassung von Anlagen mit fast 30'000 Tieren bedeute eine „EUiersung“ der Hühnermast und leiste den Bauern einen Bärendienst.

Die Geflügelhaltung nähere sich so ausländischen Tierfabriken an. Der STS will sich gegen solche „Grossanlagen“ zur Wehr setzen.

Viele Kleinbetriebe werden verschwinden

Auch die Erhöhung der Kriterien für den Erhalt von Direktzahlung geht für den Tierschutz in die falsche Richtung. Tausende Kleinbetriebe mit artgerechter und naturnaher Bewirtschaftung würden verschwinden. Grossbetriebe mit Direktzahlungen von 100'000 Franken oder mehr erhielten dann noch mehr Geld, hält der STS fest.

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