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Darf der US-Konzern Apple das Bild eines gewöhnlichen Apfels für sich schützen lassen? Darf dann niemand mehr das Bild eines Apfels als Werbebotschaft nutzen? Auch die Schweizer Obstbranche nicht? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Ein Entscheid zugunsten des Konzerns könnte problematische Folgen haben, schreibt «Der Landbote».
Wer ein Bild von einem abgebissenen Apfel auf einem Computer sieht, denkt oft auch gleich an die Firma, welche diese Apple-Computer herstellt. «Apple» heisst auf Deutsch «Apfel». Der Konzern aus den USA fordert nun die Bildrechte für diese Frucht ein. Konkret heisst dies, dass kein gewöhnliches Apfelbild mehr veröffentlicht werden darf, ohne vorherige Zustimmung des Apple-Konzerns.
Der Apfel gehört allen
Für den Direktor des Verbands der Schweizer Obstproduzenten, Jimmi Mariéthoz, sei klar: «Der Begriff Apfel oder das Bild eines Apfels sind doch Allgemeingut. Sie sollten keinem Unternehmen gehören». Der Präsident erhält dabei Unterstützung von Cyrill Rigamonti, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern. Dieser meine, dass das Bild eines Apfels ein so genanntes Gemeingut darstellt und also nicht schützbar ist.
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Apple ist erfahren im Rechtsstreit
Apple ist sich Rechtsstreitigkeiten um den Apfel gewöhnt. Jahrzehntelang kämpfte die Firma in den USA darum, alleinige Besitzerin aller Marken mit Bezug zum Wort «Apple» zu sei. 2007 hat sie diese Rechte für eine nicht bekannte Summe gekauft.
Bereits heute besitzt Apple in der Schweiz die Rechte an hunderten Marken. So darf das Wort «Apple» beispielsweise nicht in Zusammenhang mit einer Tasche erwähnt werden. Ob nun auch das Bild eines Apfels dazukommen wird, das nicht mehr einfach so gebraucht werden darf, werde sich in den nächsten Monaten zeigen.
Kunst oder Natur
Für Apple gehe es um eine «künstlerische Darstellung des Apfels». Es handle sich dabei um einen Granny Smith. Für die Schweizer Markenschutzbehörde sei es dagegen einfach eine «naturgetreue Abbildung» eines beliebigen Apfels. Apple beanspruche dabei nicht nur die Rechte für den grünen Apfel, sondern für alle Äpfel in jeglichen Farben.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) habe den Antrag von Apple für die Bildrechte letzten Herbst teilweise verweigert. Apple hat daraufhin gegen diesen Entscheid Beschwerde eingereicht.
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2010 gab es aussergerichtliche Einigung
Bereits 2010 wollte Apple einer kleinen Schweizer Genossenschaft von Lebensmittelhändlern die Nutzung ihres Apfellogos verbieten. Man einigte sich am Ende aussergerichtlich. Die Genossenschaft musste unter anderem zusichern, das Logo nie um eine angebissene Seite zu ergänzen. Die Vermeidung eines langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahrens habe immer Priorität genossen, sagte damals der Präsident der Genossenschaft.
Entscheid fällt erst in ein paar Monaten
Am Donnerstag kommt es nun zum Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Veröffentlicht wird das Urteil aber erst in ein paar Monaten.
Entscheidet das Bundesgericht zugunsten des Konzerns, könnte dies zum Problem für all jene Unternehmen und Organisationen werden, die einen Apfel als Logo benutzten. Sogar der Verband der Obstproduzenten wäre allenfalls davon betroffen. Dessen roter Apfel mit dem roten Kreuz ziert seit 100 Jahren deren Logo.
Die Verwendung von Äpfeln im Werbespot sei kein Problem. Problematisch werden könnte höchstens die Verwendung des roten Apfellogos als Herkunftshinweis für den Spot, schliesst «Der Landbote» seinen Bericht.
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