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AR: Wolfrisse im Gebiet Bömmeli

In der Nacht auf Mittwoch sind im Gebiet Bömmeli zwei Ziegen und ein Schaf durch einen Wolf gerissen worden. Die Tiere waren nicht durch Herdenschutzmassnahmen geschützt. Die kantonale Fachstelle Herdenschutz hat deshalb die Tierhaltenden der Region informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.

Am Mittwoch, 23. Oktober 2024, stellte die Appenzell Ausserrhoder Wildhut Wolfsrisse im Gebiet Bömmeli fest, die zur Gemeinde Hundwil gehört. Die drei gerissenen Nutztiere, zwei Ziegen und ein Schaf, waren nicht durch Herdenschutzmassnahmen geschützt, teilt der Kanton Appenzell Ausserrhoden in einer Medienmitteilung mit. 

Die Ausserrhoder Tierhaltenden seien mit einem SMS-Alarm über die Wolfspräsenz informiert. Ob es sich um den gleichen Wolf handelt, der bereits im Laufe des Sommers zahlreiche Nutztiere gerissen hat, ist nicht bekannt. Dazu können erst die Ergebnisse der DNA-Analyse Auskunft geben.

Voraussetzung für Abschuss nicht erfüllt

Wölfe müssen mehrere Schäden an Nutztieren in geschützten Herden verursachen, bevor ein Abschuss erwägt werden kann. Dies sieht die eidgenössische Jagdgesetzgebung vor. Für die Nutztierrisse in Appenzell Ausserrhoden sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt, heisst es weiter. 

Die wiederholten Wolfsbeobachtungen und Nutztierrisse im Appenzellerland weisen auf einen Einzelwolf hin. In zwei Fällen eindeutig nachgewiesen ist ein männliches Tier M437. Männliche Wölfe legen weite Strecken zurück, in der Regel auf der Suche nach einem Geschlechtspartner. Ein zweiter Wolf wurde nie beobachtet. Es gibt somit keinerlei Hinweise auf eine Paar- oder Rudelbildung.

Kanton erinnert an sachgerechten Herdenschutz

Aufgrund der aktuellen Situation mit der Präsenz des Wolfes im Appenzellerland ist auf eine sachgerechte Zaunführung für Weidetiere sehr grossen Wert zu legen. Auf den kommenden Spätherbst und Winter hin ist zu beachten, dass Schafe nicht uneingezäunt auf Winterweiden gelassen werden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass Schnee die Wirkung von elektrischen Einzäunungen massiv hemmt und die Weidetiere damit nicht wirkungsvoll geschützt werden können.

Tierhaltende haben die Möglichkeit, sich zu den notwendigen Herdenschutzmassnahmen zu informieren. Das kantonale Amt für Landwirtschaft betreut die Herdenschutzfachstelle, schreibt der Kanton abschliessend. Alle Informationen sind unter  www.ar.ch/herdenschutz  abrufbar.

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