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Arbeitszeiten systematisch erfassen

Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden.

 

 

Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden.

Der Entscheid der Luxemburger Richter geht auf eine Klage der spanischen Gewerkschaft CCOO gegen die Deutsche Bank in Spanien zurück. Wie in Deutschland besteht auch in Spanien bislang nur eine Pflicht zur Erfassung der Überstunden. 

Von der Deutsche Bank SAE hatte die CCOO aber verlangt, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen. Andernfalls könnten auch die Überstunden nicht korrekt ermittelt werden. 53,7 Prozent der Überstunden in Spanien würden daher nicht erfasst, argumentierte die CCOO. Der mit dem Fall befasste Nationale Gerichtshof in Spanien legte den Streit dem EuGH vor.

Der gab der Gewerkschaft nun Recht. Danach müssen alle EU-Staaten «ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann». Zur Begründung verwies der EuGH nicht nur auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der EU. 

Diese verbürgten «das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten». Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung sei dies nicht zu gewährleisten. Das Urteil könnte grosse Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in vielen EU-Ländern haben.

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