Der Biodieselstreit zwischen der EU und Argentinien geht in eine neue Runde. Die Welthandelsorganisation (WTO) gab am vorvergangenen Freitag grünes Licht für die Einrichtung eines Schiedsgerichts, das von Buenos Aires gefordert worden war.
Argentinien hält die EU-Antidumpingzölle für Biodiesel für nicht konform mit den WTO-Regeln sowie den Vorgaben des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). Die EU wiederum sieht es als erwiesen an, dass das argentinische System gestaffelter Exportsteuern ein künstlich verbilligtes Angebot auf dem Weltmarkt schafft und damit heimische EU-Produzenten benachteiligt.
Die Europäische Biodieselvereinigung (EBB) wirft Buenos Aires vor, dass ihre Ausfuhrsteuern auf Rohstoffe wie Sojabohnen oder Palmöl über den entsprechenden Sätzen für Biodiesel lägen. Das zwinge die Erzeuger der Vorleistungen, ihre Ware auf dem Inlandsmarkt abzusetzen. Auf diese Weise werde ein Überangebot verursacht, das die Preise drücke und so die Kosten für die dortigen Biodieselhersteller künstlich verringere.
Die EU erhebt derzeit eine Zusatzsteuer zwischen 216,64 Euro/t und 245,67 Euro/t auf Biodiesellieferungen unterschiedlicher argentinischer Unternehmen. Medienberichten zufolge will die argentinische Präsidentin Christina Fernandez de Kirchner deswegen die Ausfuhrsteuern für Biodiesel weiter senken. Das WTO-Schiedsgericht soll für die Einschätzung der Lage längstens sechs Monate benötigen. Da zur Einrichtung des Gremiums bis zu 45 Tage verstreichen dürfen, könnte es auf eine Entscheidung im Dezember hinauslaufen.