A: 12-Stunden-Tag für Landarbeiter

Der österreichische Nationalrat hat eine Anhebung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche auch in der Landwirtschaft beschlossen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Novellen zum Landarbeitsgesetz 1984 und zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, die am vergangene Woche verabschiedet wurden.

Der österreichische Nationalrat hat eine Anhebung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche auch in der Landwirtschaft beschlossen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Novellen zum Landarbeitsgesetz 1984 und zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, die am vergangene Woche verabschiedet wurden.

Ausserdem wurden eine Reihe von arbeitsrechtlichen Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie einige Bestimmungen aus dem Arbeitszeitgesetz auf den Weg gebracht. 

Die Neuregelung eröffnet die Möglichkeit, dass aufgrund geballt auftretender, intensiver Arbeitszeiten wie der Erntezeit oder bei einem kurzfristigen Wetterumschlag Arbeitszeiten in der Land- und Forstwirtschaft offener gestaltet werden können als in anderen Bereichen, etwa durch grosszügigere Überstundenleistungen. Auch von der Sonn- und Feiertagsruhe gibt es Ausnahmen, beispielsweise für Mitarbeiter auf Alpen, Melker oder für Mitarbeiter in Silos und Kellern, die das Erntegut der Landarbeiter übernehmen. 

Darüber hinaus ist mehr Transparenz bei Arbeitsverträgen und Löhnen vorgesehen. Bei All-in-Verträgen muss beispielsweise der Grundlohn ziffernmässig
ausgewiesen sein. Zudem wurden Massnahmen zum Nichtraucherschutz beschlossen und Internatskosten für Lehrlinge werden künftig von ihren Arbeitgebern verrechnet.

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