Abholzungsgesetz: EU-Parlament beschliesst Aufschub

Das EU-Verkaufsverbot für Kaffee, Kakao und Palmöl aus Abholzungsgebieten kommt ein weiteres Jahr später als geplant. Die Abgeordneten im Europaparlament beschlossen am Mittwoch in Strassburg eine Gesetzesänderung, nach der die Vorschriften erst Ende 2026 greifen sollen.

awp |

Bis dahin soll es Verhandlungen über ein weiteres Abschwächen der Regeln geben.

Industrie befürchtet Verwaltungsaufwand

Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Kakao und Palmöl gilt dies auch für Soja, Kautschuk und Rindfleisch. Unternehmen sollen die Einhaltung mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten in den Anbauländern sicherstellen und an Brüssel berichten.

Das Gesetz wurde 2023 verabschiedet, die Vorschriften greifen aber noch nicht. Wegen viel Kritik war das Inkrafttreten bereits verschoben worden. Etwa befürchten Waldbesitzer und Unternehmen der Lebensmittelindustrie einen zu hohen Verwaltungsaufwand. International hagelte es Beschwerden von Handelspartnern der EU, darunter Brasilien und Indonesien, weil die Anforderungen aus Brüssel am Ende bei den Bauern vor Ort liegen.

Nur erster Importeur muss deklarieren

Neben der Verschiebung beschloss das Parlament bereits einige Änderungen. Nur der erste Importeur auf den EU-Markt soll Angaben zur Herkunft der Produkten machen müssen und diese an seine Handelspartner weitergeben. Bisher sieht das Gesetz eine Dokumentationspflicht für die gesamte Lieferkette vor. Kleine Firmen sollen sich zudem nur einmal registrieren müssen, nicht jedes Produkt.

Neuer Stichtag für die Regeln soll nun der 30. Dezember des kommenden Jahres sein. Die Kommission soll das Gesetz zudem noch einmal grundsätzlich prüfen und – «wo angemessen» – weitere Vereinfachungen vorlegen. In welcher Form das Gesetz letztlich greifen wird, ist deshalb weiter unklar. Umweltschützer befürchten eine weitgehende Entkernung der Vorgaben.

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