Bauern verhindern «Gülle-Verbot»

In beschaulichen Wengi BE gingen die Wogen am vergangenen Montag hoch. An der Gemeindeversammlung wurde über das revidierte Polizeireglement abgestimmt. Es ging dabei auch um das Güllen.

Die Einwohnergemeinde Wengi umfasst die drei Dörfer Scheunenberg im Westen, Waltwil im Osten und Wengi als zentrales Dorf mit Kirche und Gemeindeschreiberei. Etwas mehr als 600 Personen wohnen in der Seeländer Gemeinde zwischen Lyss und Messen.

Strassen sofort reinigen

Normalerweise gehen Gemeindeversammlungen ruhig vonstatten. Doch nun sorgte das zur Abstimmung gelangte revidierte Polizeireglement für hitzige Diskussionen . Wie die «Berner Zeitung» berichtet, wollte den Landwirten das Güllen am Samstagnachmittag und am Sonntag behördlich verbieten. In Artikel 8 heisst es: «An Samstagnachmittagen, Sonntagen und öffentlichen Feiertagen ist das Austragen von Hofdünger untersagt.»

Doch das war nicht alles: Zudem sollten die Landwirte künftig die Strassen augenblicklich reinigen, nachdem sie durch Traktorarbeiten verschmutzt wurden. In Artikel 13 Absatz 1 steht dazu: «Wer öffentlichen Grund verunreinigt, hat sofort wieder den ordnungsgemässen Zustand herzustellen.»

Ausserdem wollte der Gemeinderat die Nutzung von «lärmintensiven Geräten» wie Rasenmähern, Häckslern oder Laubbläsern während der Mittags- und Nachtruhe untersagen.

Bauern formierten sich

Das sorgte bei den Landwirten in Wengi für wenig Gegenliebe. Auf dem Gemeindegebiet gibt es gemäss Angaben auf der Gemeindewebsite 22 Bauernbetriebe. 8 Prozent der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft tätig. Rund drei Viertel der Betriebsleitenden nahmen an der Gemeindeversammlung teil. «Wir haben uns formiert», sagte Landwirt Adrian Hauert zu «Ajour». Drei Viertel aller Bäuerinnen und Bauern aus dem Dorf folgen dem Aufruf und nahmen an der Versammlung teil.

Die Landwirte erachteten das neue Reglement als Angriff auf die Bauernschaft. Hauert sagte, dass die Bauern schon heute nur sehr selten am Wochenende Gülle ausbringen würden. Ein Verbot schränke die Landwirte zu stark ein. Zudem werde die Gülle nicht in der Nähe der Wohngebiete ausgetragen.

Nachbarschaftsstreit wegen Traktor

Auch der Artikel 13 kritisierten die Landwirte. Die sofortige Strassenreinigung sei nicht immer möglich. Im Herbst könne man bei Regenwetter nicht immer umgehend putzen, so Hauert zu «Ajour». Das revidierte Polizeireglement schaffe mehr Probleme als Lösungen, hielten die Bauern an der Gemeindeversammlung fest.

Die Landwirte erhielten beim Thema Lärmschutz Unterstützung von Gewerbetreibenden. Und hier liegt auch der Grund für das neue Reglement. Es geht auf einen Nachbarschaftsstreit zurück. Wie die Gemeindeschreiberin Maja Bächler zu «Berner Zeitung» sagte, hat eine Person einen Bauern beschuldigt, an einem Sonntagmorgen seinen Traktor zu laut genutzt zu haben. «Wir wollten nicht die Landwirte schikanieren», sagte die Gemeindeschreiberin an der Versammlung laut «Ajour». Man wolle die «schwarzen Schafe» büssen.

Doch soweit kommt es nicht. Das neue Polizeireglement wurde versenkt – wenn mit 22 zu 20 Stimmen auch nur sehr knapp. Landwirt Hauert stimmte nach der Versammlung versöhnliche Töne an. Das Nein sei kein Freipass. Die Landwirtschaft müsse Verständnis für die Anliegen der Bevölkerung aufbringen, so Hauert zu «Ajour». «Das Dorfleben ist ein Geben und ein Nehmen», fuhr er fort.

Kommentare (13)

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  • bergbauer | 19.11.2023
    Im Prinzip habe ich für die nicht landwirtschaftliche Bevölkerung schon einwenig Verständnis,ich habe mich schon einige male gefragt warum es Berufskollegen gibt die meinen sie müssen ihre Arbeiten an Sonntagen und zu jeder Nachtzeit erledigen,da fehlt es für mich eindeutig an Respekt und gesundem Menschenverstand und genau diese sind die ersten welche in den höchsten Tönen brüllen wenn den Landwirten immer mehr Vorschriften gemacht werden.Das führt dann schlussendlich dazu das wegen ein paar schwarzen Schafen alle darunter leiden müssen.Ich appeliere somit ganz einfach an alle Berufskollegen zum gesunden Menschenverstand,zum Schutz von unserem schönen Beruf welcher durch solche unüberlegten Aktionen leider immer mehr ins Abseits gedrängt wird.
  • Yvonne | 19.11.2023
    Was will so mancher Bauer bezwecken wenn er Sonntags Güllt oder im Sommer mit dem Laubblässer Sonntags das Heu zusammen bläst? Vielleicht Aufmerksamkeit,Lärm,- Gestanksbelästigung,Stressig ,viel Arbeit usw.?Bitte nicht falsch verstehen aber in den allermeisten Fällen muss das nicht am Sonntag sein,wir bringen es immer zusammen das wir Sonntags keine Feldarbeit sondern Familientag haben
    • Fritz | 19.11.2023
      Das Güllen und Mistführen ist schon jahrzehntelang verboten am Sonn- und Feiertagen.
      Wenn es am Montag regnet muss man halt am Sonntag heuen ist auch nachzuvollziehen.
      Ich heue nach dem Wetter und nicht nach Familientagen
    • Hans | 19.11.2023
      Das freut mich ungemein für Sie das am Sonntag bei Ihnen keine Feldarbeit anfällt... Mich würde interessieren ob Sie schon einmal einen Lohnbetrieb geführt haben? Es hilft wenn man manchmal über den Tellerrand schaut.
  • Alois | 18.11.2023
    Es gibt Bundes-und Kantonalgesetze die die Landwirtschaft auch einhalten muss was auch z.B. die Strassenreinigung oder die Gülleausbringung betrifft.
    Frage mich schon warum ein ländliches Dorf das Rad neu erfinden muss.
  • Bolliger | 18.11.2023
    Aus der Region für die Region...
    Schön kann immer gegüllt werden, wir freuen uns.
  • ueli | 18.11.2023
    Sollte ja selbstverständlich sein dass man am Sonntag nicht güllt.
    sonst kann man diesen Berufskollegen auch nicht mehr helfen..
  • Gesunder Menschenverstand | 18.11.2023
    Gut gemacht!
    Wir Bauern müssen uns gegen unsinnige Vorschriften wehren!
  • Altbauer | 17.11.2023
    Nicht nur die Landwirtschaft bekommt Mineralsteuerrückvergütung sondern auch der öffentliche Vehrkehr und die Steinbrüche die natürliche Steine abbauen
  • Müller | 17.11.2023
    Sie können sich trösten... wenigstens verstopfen wir bei allem verursachten leid für den Steuerzahler nicht auch noch die Autobahnen... Trotzdem, täglich en guete!
  • Walter Müllet | 17.11.2023
    Auch Bauern müssen sich an die Lärmschutzverordnungen richten wenn sie schon die Mineralölsteuer Rückvergütet durch die Steuerzahler bekommen.
    • Gesunder Menschenverstand | 18.11.2023
      Übrigends: Die Mineralölsteuer haben die Landwirte bezahlt, und wird ihnen wieder rückvergütet. Das hat nichts mit dem Steuerzahler zu tun.
    • Marcel Thalmann | 22.11.2023

      Sie wissen wohl nicht wofür die Mineralölsteuer ist.


      Sie ist zweckgebunden für die Nationalstrassen. Da der Landwirt diese nicht nutzt ( Autobahn ) wird die Steuer zurückerstattet. Zuvor hat er die Steuer ja bereits bezahlt mit dem Treibstoffkauf. Die Rückvergütung ist auch begrenzt je ha Land das er bewirtschaftet.


      Hat also nix zu tun mit das es der Steuerzahler bezahlt.


      Bitte genauer informieren bevor sie solche falschen aussagen geben.

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