Seit drei Jahren gilt im Kanton Luzern eine neue Phosphor-Verordnung. Gemäss dem SFR-Regionaljournal Zentralschweiz schreibe die Verordnung den Bauern im Einzugsgebiet von Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee vor, weniger Gülle auszutragen und den Tierbestand nicht zu erhöhen.
Gegen diese Vorschrift wehrten sich 145 Bäuerinnen und Bauern vor dem Luzerner Kantonsgericht. Sie argumentierten, dass die Gülle nicht alleine verantwortlich sei für die kranken Seen. Sie anerkannten zwar, dass Phosphor eine Rolle spielt, wiesen jedoch auf weitere Faktoren hin. Schuld seien auch Kläranlagen und die Altlasten aus der Zeit, als Industrie- und Siedlungsabwasser ungereinigt in den See geleitet wurde.
Zudem befürchteten sie , dass mit den strengeren Auflagen die Erträge zurückgehen. Doch das Kantonsgericht war anderer Meinung, darum zogen die Landwirte das Urteil weiter ans Bundesgericht. Nun fällt auch dessen Urteil gegen die Bauern aus.
Gemäss «Regionaljournal» stützt das Bundesgericht das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts. Es entscheidet im Sinne des Kantons und seiner Phosphor-Verordnung. Im Bundesgerichtsurteil stehe, die wissenschaftlichen Erkenntnisse wiesen darauf hin, dass «der Handlungsbedarf heute hauptsächlich bei der Landwirtschaft liegt». Das Kantonsgericht habe die relevanten Studien umfassend geprüft.

Alle sind gekauft:
Kann ich gewiss behaupten:
In Hellvetien.....
Stimmt, das hat mir sogar der Typ vom Amt für Umwelt bestätigt!
Kläranlagen lassen bei Starkregen die ganze Scheisse in den Bach, spielt keine Rolle...