BLW sagt stärken und meint schwächen

Die Behörden beschönigen immer öfter die Tatsachen. So auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Wenn das BLW sagt, die RGVE-Beiträge würden erhöht, werden sie in Tat und Wahrheit gesenkt.

Daniel Salzmann/Samuel Krähenbühl |

Die Behörden beschönigen immer öfter die Tatsachen. So auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Wenn das BLW sagt, die RGVE-Beiträge würden erhöht, werden sie in Tat und Wahrheit gesenkt.

«Weil das Parlament den Kredit für allgemeine Direktzahlungen um 15 Millionen Franken aufgestockt hat, können die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (RGVE-Beiträge) 2013 um 25 Franken erhöht werden». Diese frohe Botschaft verschickte das BLW am Mittwoch in Form einer Medienmitteilung. Die Meldung wurde aufgenommen. «Bevor sie nächstes Jahr abgeschafft werden  sollen, werden die RGVE-Beiträge noch einmal erhöht», schrieb die Schweizerische Depeschenagentur. Und der Landwirtschaftliche Informationsdienst titelte: «Tierbeiträge werden wieder erhöht».

Beiträge gesenkt

Doch wenn man weiter und vor allem zwischen den Zeilen liest, dann merkt man: Eigentlich werden die RGVE-Beiträge für das letzte Jahr nicht erhöht, sondern nur weniger stark gesenkt, als ursprünglich geplant: «Um das Budget 2013 einzuhalten, hat der Bundesrat Ende Oktober 2012 beschlossen, die Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE-Beiträge) bei den Milchkühen um 50 Franken zu senken. Das Parlament hat in der Wintersession 2012 jedoch den Kredit für die allgemeinen Direktzahlungen um 15 Millionen Franken aufgestockt. Die Beiträge können deshalb wieder um 25 Franken auf 425 Franken erhöht werden.» Die RGVE-Beiträge betragen eigentlich anstatt bisher 450 Franken neu nur noch 425 Franken pro Milchkuh. Sie wurden also gesenkt. Aber in den Köpfen der Leser bleibt das Gegenteil hängen.  

BLW sagt: Ackerbau wird gestärkt

Noch fast unverfrorener war die Kommunikation des BLW zur Anhörung der Verordnungen zur AP 2017. Diese soll  den Ackerbau stärken, um die Kalorienproduktion trotz zusätzlichen ökologischen Leistungen aufrecht zu erhalten, betonten BLW-Direktor Bernard Lehmann und BLW-Vizedirektor Christian Hofer am 8. April vor den Medien. Und auch im offiziellen Papier zur Anhörung ist diverse Male von «Stärkung des Ackerbaus» die Rede. Hier nur ein Beispiel von Seite 248: «Mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems wird der Ackerbau gegenüber dem Grünland gestärkt.» 

Diese Botschaft ist in den Medien angekommen. «Ackerbau fördern», schrieb etwa die NZZ in einem Zwischentitel. «Weniger Kühe, dafür mehr Getreide», titelte die «Berner Zeitung».  Und auch die Schweizerische Depeschenagentur, welche von vielen Medien zitiert wird, übernahm die Argumentation des BLW: «Ackerbau und Umweltfreundlichkeit fördern»

Ackerbau geschwächt

Doch der Ackerbau erhält mit der AP 2017 nicht etwa mehr Geld, wird also nicht gefördert. Im Gegenteil: Denn unter dem Strich gibt es sogar 460 Fr./ha Ackerland weniger. Neu gibt es nur noch 1200 Fr./ha Direktzahlungen  (Beitrag für Versorgungssicherheit und  offene Ackerfläche). Heute sind es 1660 Fr. (Flächenbeitrag und Beitrag für offene Ackerfläche). Zusätzlich will das BLW auch noch den Zoll beim Brotgetreide senken, womit  Wertschöpfung  von rund 12Mio. Fr. vernichtet wird. Wenn man wiederum  zwischen den Zeilen liest, dann begreift man auf Seite 247, was das BLW mit «stärken» meint: «In der Botschaft zur AP 2014–2017 erläuterte der Bundesrat, dass der Ackerbau gegenüber dem Grünland und innerhalb der Ackerkulturen der Futtergetreidebau wirtschaftlich gestärkt werden soll.»

Die vom BLW behauptete angebliche Stärkung ist also nur relativ. Das heisst, dass der Ackerbau zwar auch geschwächt wird, aber nicht so stark wie die Tierhaltung. Anders ausgedrückt: Der Ackerbauer verliert «nur» 460 Fr./ha während, sich der Tierproduzent  auf Einbussen von bis zu 1500 Fr./ha gefasst machen muss.

Strengere Anforderungen

Und noch ein letztes Müsterchen der irreführenden Kommunikation des BLW im gleichen Dokument zur AP 2017. Auf  Seite 2 steht zu den Parlamentsentscheiden: «Verzicht auf eine Verschärfung der Ausbildungsanforderung als Voraussetzung für Direktzahlungen.» 
Man könnte also meinen, dass jeder und jede, welche unter den heutigen Umständen Direktzahlungen erhält, auch in Zukunft dazu berechtigt ist. Doch dem ist nicht so. Auf Seite 23 steht: «Die Ausbildungsanforderungen werden weitergeführt. Die einzige Änderung besteht darin, dass die Weiterbildung (=Direktzahlungskurs) im Zeitpunkt der Gesucheinreichung abgeschlossen sein muss.»  Es folgt dann aber gleich eine weitere Änderung, die nicht als solche deklariert ist: Bäuerinnen, die den Betrieb von ihrem Mann übernehmen, wenn dieser 65 Jahre alt geworden ist, müssen neu zwingend eine Ausbildung nachweisen.

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