Die Agrarjournalistin Eveline Dudda, die auch für schweizerbauer.ch schreibt, ist dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) offenbar nicht genehm. Ab sofort darf sich Dudda nur noch an die Rechtsabteilung des BLW wenden.
Medien sollen aufklären und informieren. Dass dabei Medienschaffenden auch kritische Frage stellen, ist selbstverständlich. Doch für das Bundesamt für Landwirtschaft wurde eine Journalistin zu einem Problem, wie die „SonntagsZeitung“ in ihrer jüngsten Ausgabe berichtete.
Einblick in Daten verwehrt
Dudda darf sich künftig nicht mehr an die Pressestelle wenden, sondern muss ihre Fragen an die Rechtsabteilung des BLW richten. Diese entscheidet anschliessend, ob es sich um eine Medienanfrage oder um ein Gesuch gemäss Öffentlichkeitsgesetz handelt. Das Gesuch kann je nach Aufwand auch kostenpflichtig sein.
Hintergrund der eher ungewöhnlichen Massnahmen seitens des Bundes waren Datenanfragen zu Direktzahlungen und Ökoflächen einzelner Betriebe. Dudda wollte mehr über Direktzahlungsexzesse in Erfahrung bringen. Dazu benötigte sie aber Einsicht in Verfügungen wegen Missbrauch bei der Verkäsungszulage aus dem Jahr 2013. Sie deponierte dazu drei Anfragen an das BLW. Gemäss „SonntagsZeitung“ endete das „Hickhack“ um die Daten in einem Streit. Unter „fadenscheinigen Begründungen“ habe sie nur Einblick in die Daten des Jahres 2012 erhalten, zitiert die Zeitung Dudda. Doch die hartnäckige Journalistin pochte auf ihre Rechte – die Situation explodierte.
Diese Artikel haben das BLW verärgert
Vermisst werden 500 Millionen Kilo Milch
Bergbauer kann 40'000 Franken mehr verdienen
Bund verstösst gegen demokratische Grundprinzipen
Aufgrund des Artikels „Vermisst werden 500 Millionen Kilo Milch“ der Agrarjournalistin Dudda legte der Zürcher Bauernverband eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BLW ein. Der Artikel „Bergbauer kann 40'000 Franken mehr verdienen“ sorgte in Landwirtschaftskreisen für Entrüstung.
Der Chef der Kommunikationsabteilung des BLW', Jürg Jordi, sagte gegenüber der „SonntagsZeitung“, dass die Anfragen aufgrund des grossen „Aufwands lediglich kanalisiert würden“. Von Kaltstellen oder Abservieren könne keine Rede sein.
Der Verein recherchierender Journalisten „investigativ.ch“ beurteilt dies freilich anders. Er sieht in der Massnahme des BLW’ ein „Ausschluss journalistischer Rechte“. Die Behörde und damit der Bund würden gegen demokratische Grundprinzipen verstossen.