Bodenfruchtbarkeit: Vereinfachung bei Programm

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Für die Programme zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit kann man sich neu jedes Jahr neu anmelden. Die vierjährige Vertragsdauer für Bodenfruchtbarkeit wurde gestrichen.

Laut dem Verordnungspaket 2022 wird die vierjährige Verpflichtungsdauer für die zwei Direktzahlungsprogramme zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit aufgehoben, und die Verpflichtung zur Anmeldung für beide Programme wird ein Jahr später in Kraft gesetzt.

Neu jährlich im Herbst

Laut Florie Marion vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) handelt es sich um den Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens und um den Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche. «Wie für alle Direktzahlungsprogramme erfolgt neu jährlich im Herbst eine Anmeldung oder Bestätigung der Programmanmeldungen für das folgende Beitragsjahr», erklärt sie die Änderung.

Auch wenn die Verpflichtung zur Anmeldung auf 2023 verschoben wurde, werden bereits 2023 Beiträge ausgerichtet. «Die Kantone haben dazu eine Programmanmeldung im Herbst 2022 durchgeführt», so die BLW-Sprecherin. «Aufgrund der Anpassungen der Anforderungen im Verordnungspaket werden die Kantone zudem nachträgliche Anmeldungen für das Beitragsjahr 2023 ermöglichen», fährt sie fort.

250Fr./ha

Die Beitragsansätze für die angemessene Bodenbedeckung liegen bei 250Fr./ha für die Hauptkulturen auf offener Ackerfläche und bei 1000Fr./ ha für Freilandgemüse, Beerenkulturen, Gewürz-/Medizinalpflanzen auf offener Ackerfläche sowie für Reben. Bei der schonenden Bodenbearbeitung gibts 250Fr./ha für die Hauptkulturen auf offener Ackerfläche.

Laut Florie Marion hat es keine negativen ökologischen Folgen, wenn die Massnahmen auf gewissen Betrieben nur ein Jahr umgesetzt werden: «Anlass für die Anpassungen ist der Wunsch nach administrativer Vereinfachung bei diesen beiden Programmen. Auch ohne mehrjährige Verpflichtungsdauer besteht mit den Beiträgen ein Anreiz, Massnahmen zu Gunsten der Bodenfruchtbarkeit während mehreren aufeinander folgenden Jahren zu ergreifen.» Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die Reduktion der Beitragsdauer.

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