Artikel werden durchsucht.
Bodenrecht: Die geplanten Änderungen
Mit der Bodenrechtsrevision wird unter anderem die Selbstbewirtschaftung und das Unternehmertum gestärkt. Letzteres soll mit einer Anhebung der Belastungsgrenze von aktuell 135% auf 150% des Ertragswertes passieren.
Die Belastungsgrenze soll von 135% des Ertragswertes auf 150% erhöht werden, was den finanziellen Spielraum gerade bei Neubauten erhöhen würde.
René Schönbächler
Um diesen Artikel vollständig zu lesen, benötigen Sie ein gültiges Abo des «Schweizer Bauer».
Noch kein Abo?
Gerne heissen wir Sie als neue Leserin, als neuen Leser willkommen.
Entdecken Sie in unserem Aboshop das passende Abo zu Ihren Wünschen.
Abo bestellen
Sie haben bereits ein Abo ?
Falls Sie bereits ein gültiges Abo besitzen, können Sie sich hier anmelden.
Anmelden
Das Wetter heute in
Umfrage
Wie findet Ihr englische Namen für Kühe?
31.5 %
Gut, gebe auch englische Namen
24.2 %
Na ja
20.1 %
Ist mir egal
24.2 %
Schlecht, kann man nicht aussprechen
Teilnehmer insgesamt 149
Bekanntschaften
Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?