Vor zehn Tagen ist das erste Heu auf den Heustöcken gelandet. Damit ist eine heikle Phase erreicht, in der sich das nicht ganz trockene Futter mangels Leistungsfähigkeit der Belüftung – sofern vorhanden – erwärmen oder entzünden kann. Deshalb muss man die Heustöcke regelmässig überprüfen.
Dazu ist der Landwirt laut der Feuerwehr-Koordination Schweiz (FKS) sogar verpflichtet. Die Gefahr ist am grössten in den ersten acht Wochen nach dem Einbringen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) schätzt, dass sich pro Jahr etwa 4’000 Brände in der Landwirtschaft ereignen.
Keine genauen Zahlen
Genaue Zahlen gibt es keine: «Zur Anzahl Brände infolge Hitzeentwicklung oder Selbstentzündung können wir keine Aussage machen, ebenso wenig wie zur Entwicklung der Fälle über die Jahre, da wir diese Zahlen nicht erheben können», erklärt Cornelia Stelzer von der BUL. Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (KVG) hat Zahlen zu den Brandursachen bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden im Schnitt der Jahre 2004 bis 2019 aus den 19 KVG-Kantonen.
Demnach sind Selbstentzündungen von Heu für 1,2 Prozent aller Brände und für 4,5 Prozent der Schadensumme verantwortlich. Selbstentzündungen gehören zu den fünf Schadenursachen bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden und sind gegenüber allen Gebäuden überproportional häufig Ursache von Bränden. Bei ungenügend getrocknetem Futter wird die mikrobielle Tätigkeit derart gefördert, dass eine Überhitzung mit Temperaturen von 70 Grad und mehr die Folge sein kann.
Ein zu starkes Ansteigen der Stocktemperatur führt dann zum vollständigen Verkohlen des Futters und bedeutet höchste Brandgefahr. Unter Umständen kann bei derart hohen Temperaturen ein muldenförmiges Absinken der Stockoberfläche beobachtet werden.
Stock entlüften
In solchen Fällen darf der Landwirt nichts mehr unternehmen und muss die Feuerwehr rufen. Die normale mikrobielle Gärung führt zu Temperaturen bis 55 Grad im Stock. Werden mit Sonden Temperaturen über 55 Grad gemessen, müssen die Gärgase abgesogen und Löcher gebohrt werden, durch die die Hitze entweichen kann. Dann kommen Heuwehrgeräte zum Einsatz. Mit ihnen wird ein überhitzter Futterstock entlüftet, indem pro Gerät bis sechs Sonden an der wärmsten Stelle des Futterstocks eingesetzt werden und durch diese die heissen Gärgase mittels eines Ventilators abgesaugt und ins Freie abgeleitet werden.
Bei Temperaturen über 80 Grad wird es sogar nötig, die Gase durch tröpfchenweises Einleiten von Wasser in die Sonden zu kühlen. Damit wird eine Selbstentzündung vermieden. Im Extremfall muss ein überhitzter Heustock abgetragen werden. In jedem Fall führt die Überhitzung dazu, dass das Futter für den Winter nur noch auf den Mist und nicht mehr in die Krippen der Kühe kommt – ein massiver Schaden. Neben den Heustöcken können Maschinen auf dem Feld in Brand geraten. Auch Elektroanlagen wie das Weidezaungerät sind häufig Verursacher von Brandfällen. Es muss deshalb auf eine nicht brennbare Unterlage montiert werden.
Im Freien häckseln
Risiken birgt auch das Häckseln von Stroh. Findet es auf dem Hof statt, sollte man auf Fremdkörper wie Steine oder Metallteile achten, diese können Funken erzeugen. Empfohlen wird, das Stroh im Freien zu häckseln und 24 Stunden draussen zu lagern. Ausnahmen: frei stehende Silos mit genügend Abstand zu benachbarten Bauten, bei der Verwendung spezieller Häcksler mit eingebauten Metalldetektoren oder dem Einbau von Funkendetektoren und Löschanlagen.
Wer das Stroh auf dem Feld häckselt, der schafft das Brandrisiko nicht aus der Welt, sondern verlagert es. Denn auch bei Maschinen besteht ein erhöhtes Brandrisiko im Sommer. Immer wieder liest man, dass etwa Ballenpressen in Flammen aufgegangen seien. Das passiert, wenn Heu oder Stroh mit heissen Teilen der Maschine in Kontakt kommen. Auch der Staub, der bei diesen Arbeiten entsteht, kann einen Brand auslösen.
Traktor im Strohlager
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge dürfen nicht in Räumen abgestellt werden, in denen feuergefährdete Stoffe gelagert werden. Beispiele für feuergefährdete Räume sind Remisen mit Strohlager oder das Futtertenn mit zerkleinertem Futter. Auch Diesel und Benzin dürfen nicht irgendwo abgestellt werden. Bei grösseren Mengen müssen sie in separaten Brandabschnitten und die Behälter in Auffangwannen gelagert werden. Bei leicht entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 30 Grad ist zudem eine Belüftung nötig.
