«Bürokratischer Leerlauf des BLW»

Der Spirituosenverband Spiritsuisse übt Kritik am Bundesamt für Landwirtschaft wegen neuer Auflagen für Etikette oder Verpackung.

Neben der bereits bestehenden Verordnungsauflage, die entsprechenden technischen Kürzel auf der Etikette oder Verpackung zu führen, müsse ab 2022 auch der Name oder die Codenummer der für die Schutzbezeichnungen AOP oder IGP zuständigen Zertifizierungsstelle aufgedruckt werden, schreibt Spiritsuisse in einer Medienmitteilung.

Spiritsuisse spricht von einer verwaltungsinternen Zwängerei ohne jeglichen Konsumentennutzen, die zu Mehraufwand und höheren Kosten für die Produzenten führten.  Gemäss Spiritsuisse-Mitteilung nennt das BLW Harmonisierungsbemühungen mit anderen Kennzeichnungen sowie grössere Transparenz als Gründe für die geplanten Vorschriften.

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