Mauern und Zäune an der Grenze sind nicht nur in den USA ein Thema. Auch in der Schweiz gibt es solche Forderungen. Der Bundesrat hält aber nichts davon. Ein Grenzzaun wäre aus seiner Sicht teuer, rechtlich problematisch und hätte geringen Nutzen.
Zurzeit bestünden keine Pläne zur Befestigung der Landesgrenze, weder in der Region Chiasso noch an anderen Abschnitten der Schweizer Grenze, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von SVP-Nationalrat Heinz Brand (GR).
Dieser hatte sich erkundigt, ob der Bundesrat über solche Pläne verfüge und - falls nicht - ob er beabsichtige, eine entsprechende Planung rasch in Angriff zu nehmen. Viele Länder Europas hätten damit begonnen, ihre Landesgrenzen mit Grenzzäunen und dergleichen zu schützen, schreibt Brand in seinem Vorstoss.
Damit schützten sie ihr Hoheitsgebiet nicht nur vor illegalen Einreisen. Die Massnahmen dienten auch zur Abwehr eines möglichen Massenansturms. Ein solcher werde im Raum Chiasso angesichts der grossen Zahl von Migranten immer wahrscheinlicher.
Nur wenige über die grüne Grenze
Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass der überwiegende Teil der Migranten mit dem Zug einreist. Rund 85 Prozent aller illegalen Aufenthalte im Tessin würden auf dem Bahnhof von Chiasso aufgegriffen. Die Aufgriffe an der grünen Grenze hätten sogar in den Monaten mit dem grössten Migrationsdruck lediglich 6,4 Prozent ausgemacht.
Neben Kameras an Fusspfaden nutze das Grenzwachtkorps auch Drohnen und Helikopter, um Migranten an der grünen Grenze zu erkennen und mit mobilen Patrouillen abzufangen. Ein Grenzzaun wäre ein sehr kostspieliges Mittel, um die illegale Migration noch weiter zu verringern, gibt der Bundesrat zu bedenken.
Rechtliche Situation unklar
Brand stellte auch Fragen zur rechtlichen Situation. Dazu hält der Bundesrat fest, es bestünden keine klaren Rechtsgrundlagen für den Bau von Grenzschutzanlagen. Grundsätzlich liege es in der Kompetenz der Zollverwaltung, Bauten an der Grenze zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu errichten. Ob das aber die Errichtung eines Grenzzaunes einschliessen würde, sei nicht abschliessend geklärt.
Neben der Schweizer Gesetzgebung müsste auch der Schengener Grenzkodex beachtet werden, schreibt der Bundesrat weiter. Dieser garantiere den hindernisfreien Grenzübertritt an den Binnengrenzen des Schengenraums.
Sollte sich die Lage aber innert kürzester Frist derart zuspitzen, dass unmittelbar eine schwere Störung der inneren Sicherheit drohte, der nur mit baulichen Massnahmen begegnet werden könnte, hätte der Bundesrat im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen die Möglichkeit, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.