
Die Vogelgrippe/Aviäre Influenza ist eine hochansteckende Seuche und damit meldepflichtig.
Kanton Thurgau
Die Zahl der im Referenzlabor des Instituts registrierten Infektionsfälle sei bereits höher als zum gleichen Zeitpunkt des Jahres 2021. «Wir hatten 2025 einen sehr zeitigen Beginn der Infektionswelle und müssen nun abwarten, ob sie auch früher wieder abebbt», sagte eine Sprecherin des Bundesinstituts für Tiergesundheit.
66 Tierhalter betroffen
Nach ihren Angaben wurden seit Anfang September in bundesweit 66, zum Teil auch sehr grossen Geflügelhaltungen Infektionen mit dem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen. Die Zahl der vorsorglich getöteten Nutztiere nähere sich inzwischen der Marke von einer Million. Zudem sei bei knapp 300 verendeten Wildvögeln festgestellt worden, dass sie mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert waren.
Im Jahr 2021 hatte die Vogelgrippe laut FLI insgesamt 286 Geflügelfarmen, Zoos und private Haltungen erfasst. Der Fachpresse zufolge wurden damals mehr als 2 Millionen Nutztiere getötet. Halte die Dynamik des Infektionsgeschehens an, sei bis Jahresende mit ähnlichen Zahlen zu rechnen, sagte die Sprecherin.
Niedersachsen am stärksten betroffen
Allein über das zurückliegende Wochenende seien etwa 15 neue Infektionsfälle in Geflügelhaltungen hinzugekommen. Darunter sei ein Grossbetrieb mit knapp 30’000 Nutztieren in Vorpommern. Die meisten Ausbrüche gab es den Angaben zufolge bislang in Niedersachsen. Dort seien inzwischen 30 Betriebe betroffen. Zuletzt sei die Vogelgrippe dort in einer Putenzuchtanlage mit knapp 7’000 Tieren festgestellt worden. In Brandenburg sind laut FLI bisher 11 Nutztierhaltungen betroffen, in Mecklenburg-Vorpommern 7, in Schleswig-Holstein sowie Thüringen je 5.
Angesichts der Vielzahl neuer Infektionsfälle hatte Instituts-Präsidentin Christa Kühn die Hoffnung auf ein rasches Abflauen der aktuellen Vogelgrippe-Welle gedämpft. Als wahrscheinlich gelte eine Verlagerung des Infektionsgeschehens Richtung Südwesten, da das Virus mit dem Herbstvogelzug weitergetragen werde.
Schweiz: Noch keine Fälle
Um die Einschleppung in grosse Geflügelbetriebe möglichst zu verhindern, seien weiterhin höchste Aufmerksamkeit und die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften sowie Schutzmassnahmen erforderlich, mahnte Kühn. Nach dem Fund toter Kraniche, bei denen H5N1 nachgewiesen wurde, hatten das Saarland und Hamburg als erste Bundesländer eine landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel angeordnet. In einer Reihe anderer Bundesländer gilt die Stallpflicht regional begrenzt.
In der Schweiz wurden in diesem Herbst bisher keine Vogelgrippefälle registrierst, wie aus der Webseite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hervorgeht. Mit dem Einzug der Zugvögel könne das Auftreten von Fällen der Vogelgrippe aber auch in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden, heisst weiter.
Ansteckung über Atemwege
Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest. Durch Mutationen können aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren hochpathogene entstehen, wie das BLV schreibt.
Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest.
Weniger Eier
An hochpathogener Geflügelpest erkranktes Geflügel hat Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu erkennen.
Die Vogelgrippe/Aviäre Influenza ist eine hochansteckende Seuche und damit meldepflichtig. Bei Verdacht und beim Auftreten von HPAI müssen strenge Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden.