Dünger: EU plant Kohlenstoffgrenzsteuer

AgE |

Die Europäische Kommission plant eine Kohlenstoffgrenzsteuer auf Düngemittel, die unter Umständen die betreffenden Ausgaben der Landwirte spürbar erhöhen könnte. 

Der sogenannte CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll in der ersten Phase nur für den Import von Zement, Elektrizität und diversen Eisen-, Stahl- und Aluminiumgütern sowie Strom und eben Düngemittel eingeführt werden.

Wettbewerbsfähigkeit schützen

Laut Kommission sollen damit das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen verhindert und die ehrgeizigen Klimaschutzziele der EU unterstützt werden. Das Instrument sei mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar. Die Höhe der Grenzabgabe soll sich der Brüsseler Behörde zufolge an dem Preis orientieren, den europäische Unternehmen im Wochendurchschnitt für die Ersteigerung von EU-Emissionszertifikaten zahlen müssen.

Ziel sei es, auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Produzenten gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten zu schützen. Zeitgleich soll es betroffenen Unternehmen aus Drittstaaten aber ermöglicht werden, potentielle CO2-Kosten, die ihnen im Heimatland entstehen, geltend zu machen, sodass sie dementsprechend weniger im Rahmen des Grenzausgleichs zahlen müssen.

Ab 2026

So verweist die Kommission beispielsweise auf einige Regionen der Welt, in denen bereits CO2-Grenzausgleichssysteme gelten. Genannt wird beispielsweise Kalifornien. Dort würden bestimmte Stromimporte einem solchen Ausgleichssystem unterliegen.  Ferner würde eine Reihe von Ländern wie Kanada und Japan ähnliche Initiativen planen.

Eingeführt werden soll der CBAM laut Kommissionsvorschlag zu Beginn des Jahres 2026. Dem soll eine zweijährige sogenannte Übergangsphase vorangehen. Während dieser Periode müssen die Importeure zwar die mit ihren Waren verbundenen Emissionen melden, allerdings noch keinen finanziellen Ausgleich zahlen.

Bis zum Ende des Übergangszeitraums sind nach Angaben der Brüsseler Kommission dann eine Bewertung des CBAM und eine mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Produkte und Dienstleistungen - auch entlang der Wertschöpfungskette - geplant. Damit solle geprüft werden, ob sogenannte indirekte Emissionen über importierte Produkte erfasst werden sollen.

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