Einfuhrrestriktionen für türkische Agrargüter gelockert

Im Agrarhandelsstreit zwischen Russland und der Türkei hat es Signale der Entspannung gegeben. Anfang Juni wurden laut Beschluss der russischen Regierung die Einfuhrverbote für gefrorene Teilstücke und Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern und Puten, frische oder gekühlte Gurken, Äpfel, Birnen, Trauben und Erdbeeren wieder aufgehoben.

AgE |

Im Agrarhandelsstreit zwischen Russland und der Türkei hat es Signale der Entspannung gegeben. Anfang Juni wurden laut Beschluss der russischen Regierung die Einfuhrverbote für gefrorene Teilstücke und Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern und Puten, frische oder gekühlte Gurken, Äpfel, Birnen, Trauben und Erdbeeren wieder aufgehoben.

Diese waren Anfang 2016 in Kraft getreten, nachdem das türkische Militär ein russisches Kampfflugzeug abgeschossen hatte. Keine Importerlaubnis besteht zunächst weiterhin für Zucchini, Kürbis, einige Salate, Auberginen, Pfeffer, Granatapfel und vor allem für das Symbolprodukt Tomaten.

Der stellvertretende Ministerpräsident Russlands, Arkady Dvorkovich, kündigte gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur TASS jedoch an, dass die Einfuhrrestriktionen für die anderen Agrarprodukte auch bald aufgehoben würden, was allerdings nicht für Tomaten gelte.

Die Gespräche über die mögliche Wiederaufnahme von türkischen Tomatenlieferungen nach Russland würden frühestens im Sommer fortgesetzt. Es sei denkbar, dass dann geringe Mengen importiert werden könnten, beispielsweise um Verarbeitungsprodukte wie Saucen oder Fruchtsäfte herzustellen. Es sei aber nicht zu erwarten, so Dvorkovich, dass wieder große Mengen eingeführt würden.

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