Entschädigung der Hochwasserschäden – wie gehe ich nun vor?

Am Wochenende wurden vor allem die Zentral- und Ostschweiz von Dauerregen heimgesucht. Viele Äcker und Wiesen wurden überschwemmt oder von Murgängen und Erdrutschen arg in Mitleidenschaft gezogen. Je nach Fall schüttet die Hagelversicherung oder der Elementarschadenfonds eine Entschädigung aus.

Reto Blunier |

Am Wochenende wurden vor allem die Zentral- und Ostschweiz von Dauerregen heimgesucht. Viele Äcker und Wiesen wurden überschwemmt oder von Murgängen und Erdrutschen arg in Mitleidenschaft gezogen. Je nach Fall schüttet die Hagelversicherung oder der Elementarschadenfonds eine Entschädigung aus.

Die Schweiz erlebte bisher ein zu nasses, zu kühles und zu sonnenarmes Jahr 2013. Die Böden sind gesättigt, weiteres Wasser konnten diese nicht mehr aufnehmen. Am Wochenende sorgte aber eine Regenfront für massive Niederschlagsmengen in der Zentral- und Ostschweiz sowie in den Voralpen und Alpen. Im Rheintal und entlang der Thur kam es zu grossflächigen Überschwemmungen von Feldern, in voralpinen und alpinen Gebieten erlitten die Äcker durch Murgänge oder Erdrutsche Schäden. Feldwege wurden teilweise weggespült.

Hagelversicherung….

Bei Schweizer Hagel trafen bis jetzt 600 Schadensmeldungen und versicherte Schäden von bis zu 2,5 Millionen Franken ein. Betroffen sind vor allem Acker- und Graskulturen in den Kantonen Bern, Solothurn, Aargau, Luzern, Schwyz, Glarus, Zürich, Thurgau und St. Gallen.

Doch wie soll der Bauer vorgehen, damit diese Schäden ausgeglichen werden? Bei Landwirten, die ihre Kulturen bei der Hagelversicherung (www.hagel.ch) versichert haben, sind die finanziellen Einbussen weitgehend abgedeckt. Überschwemmungen von Feldern, Erdrutsche oder Geröllablagerung werden übernommen. Neben dem Schaden an der eigentlichen Kultur ist auch die Wiederherstellung des geschädigten Kulturlandes inbegriffen, schreibt der Schweizerische Bauernverband (SBV) in einem Communiqué am Dienstag.

Bei grösseren Ereignissen sind jedoch nicht die ganzen Kosten der Wiederherstellung gedeckt. Beim Gemüse- und Gartenbau definiert die Hagelversicherung eine Deckungssumme, die für ein Schadensereignis zur Verfügung steht.

…und Elementarschadenfonds schütten Entschädigung aus

Nun dürften aber auch Schäden auftauchen, die nicht versichert sind, sogenannte nichtversicherbare Elementarschäden. Der Elementarschadenfonds übernimmt Fälle mit einer Summe von mindestens 5000 Franken. Falls das Einkommen 80'000 Franken pro Jahr oder das steuerbare Vermögen 600‘000 Franken übersteigt, gibt es Abzüge, schreibt der SBV.

Wurde keine Hagelversicherung abgeschlossen, deckt der Elementarschadenfonds den „versicherbaren“ Teil der Schäden nicht. Die Meldung erfolgt in den meisten Kantonen über die Gemeinden. In den beiden Appenzell, Thurgau, Graubünden, Glarus, Baselland, Nidwalden und Solothurn erfolgt die Entschädigungseingabe über den Kanton. Gewisse Kantone verfügen zusätzlich zum nationalen Elementarschadenfonds über eigene Fonds und Entschädigungsmöglichkeiten.

Hier gehts zur Website zur Meldung von Schädensfällen beim Elementarschadenfonds

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