
Erdmandelgras kann auch aus 25cm Tiefe auskeimen, das zeigt der Keimschlauch rechts.
zvg
Das Erdmandelgras wird damit schweizweit melde- und bekämpfungspflichtig.
• Meldepflicht: Die Bewirtschaftenden sind verpflichtet, den kantonalen Pflanzenschutzdiensten die mit Erdmandelgras befallenen Parzellen zu melden. Sie müssen Lohnunternehmen, die Arbeiten in befallenen Parzellen durchführen, vorgängig informieren und ihnen genaue Angaben zu der oder den mit Erdmandelgras befallenen Zonen innerhalb des betreffenden Feldes machen.
• Koordinierte Bekämpfungsmassnahmen: Wer mit der Durchführung von Arbeiten in befallenen Parzellen beauftragt ist, muss die Arbeiten so planen, dass sie in der oder den befallenen Zonen der Parzelle als Letztes ausgeführt werden. Die Fahrzeug- und Maschinenteile, die mit durch Erdmandelgras kontaminierter Erde in Berührung gekommen sind, müssen gereinigt werden. Die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen ergreifen Massnahmen, um die Population von Erdmandelgras in den befallenen Parzellen gemäss den Empfehlungen der kantonalen Pflanzenschutzdienste zu reduzieren. sum
Wie soll das Erdmandelgras bekämpft werden ohne Herbizide? Vielleicht sollte der Ansatz anders gewählt werden. Mit dem Melden wird nichts passieren.