F: Geld für Geflügelsektor

Der französische Staat darf den der Geflügelhaltung nachgelagerten Branchen mit insgesamt 120 Mio. Euro (119 Mio. Schweizer Franken) unter die Arme greifen. Die von Paris beabsichtigten Beihilfen wurden von der Europäischen Kommission in Brüssel genehmigt. 

Mit dem Geld sollen den Unternehmen die Kosten, die ihnen durch das Auftreten der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) in den Jahren 2022 und 2023 entstanden sind, teilweise ausgeglichen werden. Laut der Brüsseler Behörde können im Einzelnen Geflügelschlachtbetriebe, Eierpackstellen, Eier- und Geflügelverarbeitungsfirmen sowie spezialisierte Dienstleister des Geflügelsektors profitieren.

Die Beihilfen sollen den Unternehmen in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Der zu leistende Höchstbetrag darf dabei maximal 80% der förderfähigen Kosten betragen. Der Kommission zufolge können die Gelder bis zum 31. Dezember 2025 abgerufen werden. Diese dürfen ausdrücklich nur zum Ausgleich von Mehrkosten, die den Erzeugern durch die Behebung der verursachten HPAI-Schäden entstanden sind, gewährt werden.  

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