F: Lücke bei Fleisch-Deklaration geschlossen

Für die Gastronomie und öffentliche Verpflegungseinrichtungen in Frankreich gelten neue Regeln bezüglich der Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch.

AgE |

In Frankreich werden die Konsumenten nun noch umfassender über die Herkunft von Fleisch informiert. Seit dem 7. März gilt ein Dekret, dass die Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Rind-, Schweine-, Geflügel- und Schaffleisch in der Ausser-Haus-Verpflegung erweitert. Eingeschlossen ist nun auch Ware, die vom Betrieb in bereits verarbeiteter oder gekochter Form eingekauft wurde.

Bislang waren diese Produkte von der bereits seit März 2022 geltenden Fleischkennzeichnungspflicht ausgenommen. Diese galt nur für frisches oder gefrorenes Fleisch. Gemäss den neuen Vorgaben müssen aber auch bei verarbeitetem Fleisch das Land der Aufzucht und der Schlachtung ausgewiesen werden, dabei können allerdings die Angaben «EU» beziehungsweise «nicht EU» ausreichend sein.

Die bereits seit zwei Jahren geltenden Vorschriften für frisches oder gefrorenes Fleisch sind formal Ende Februar ausgelaufen. Es wird erwartet, dass die Regierung die Regelungen zeitnah verlängert. Beim erstmaligen Inkrafttreten war Paris noch davon ausgegangen, dass bis 2024 bereits einheitliche europäische Gesetzesvorgaben bestehen werden.

×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Welches Fleisch isst du am liebsten?

30.8 % Schwein
7.2 % Kalb
8.8 % Schaf- und Lamm
32.2 % Rind
4 % Wild
9.7 % Geflügel
2.7 % Kaninchen
4.6 % Ziege

Teilnehmer insgesamt 373

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?