Mit seiner Motion «Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen» konnte sich der Kandergrunder Grossrat Ernst Wandfluh im Grossen Rat am Dienstag durchsetzen. Ziel ist es eine faire Bezahlung, nämlich das Dreifache des ermittelten Höchstpreises gemäss Artikel 66 Absatz 1 BGBB vergütet wird.
«Preise für landwirtschaftliches Kulturland bewegen sich im Kanton Bern zwischen 2 bis 9 Franken/m2, nur für sehr guten fruchtbaren Boden werden selten 10 Franken/m2 entschädigt, und selbst die 10 Franken/m2 entsprechen nur einem Bruchteil dessen, was für Bauland bezahlt wird» findet Grossrat Ernst Wandfluh.
Der Regierungsrat empfahl die Motion zur Ablehnung. «Der Regierungsrat teilt die Sorge der Motionäre um den Schutz von landwirtschaftlichem Kulturland. Landwirtschaftlich nutzbarer Boden (Kulturland) ist nur begrenzt vorhanden und muss mit Sorgfalt verwaltet werden. Das gilt ganz besonders für die Fruchtfolgeflächen, die ertragreichsten Teile des Kulturlandes»
Gemäss Regierungsrat Christoph Neuhaus bezahle der Kanton in der Regel einen Quadratmeterpreis von 2 bis 10 Franken für das benötigte Kulturland. Und obwohl der Regierungsrat die Sichtweise der Motionäre nachvollziehen konnte, verwies er auf grundsätzliche Überlegungen: «Eine Mehrfachentschädigung hätte eine zusätzliche Rechtsungleichheit innerhalb des bewirtschaftungsfähigen Kulturlands zur Folge.»
Der Kandergrunder Grossrat kämpfte für seine Motion «Durch eine höhere Entschädigung kann sichergestellt werden, dass mit Kulturland sorgfältiger und rücksichtsvoller umgegangen wird.» Die Motion wurde mit 104 Ja Stimmen, 25 Nein und 16 Enthaltungen angenommen.

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