Mit dem Urteil sind am Obergericht Thurgau im Fall Hefenhofen derzeit keine Verfahren mehr hängig.
Von Alp weggeschafft
Das Urteil fiel bereits am 13. November, wie das Obergericht des Kantons Thurgau am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 30 Tagen an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Vorwürfe wegen des Bruchs amtlicher Beschlagnahme richteten sich sowohl gegen den Tierhalter als auch gegen seine ehemalige Partnerin, heisst es in der Mitteilung des Obergerichts. Es ist ein Nebenschauplatz im sogenannten Hefenhofen-Prozess um die laut Anklage miserablen Zustände auf einem Hof in Hefenhofen.
Nach dessen Räumung 2017 hätten der Tierhalter sowie seine ehemalige Partnerin zwei Pferde von einer Alp in einem anderen Kanton weggeschafft, so der Vorwurf. Damit hätten sie die Tiere der angeordneten Beschlagnahmung entzogen. Die Ex-Freundin wehrt sich vor Bundesgericht gegen diesen Vorwurf.
Bilder von abgemagerten Pferden
Der Fall Hefenhofen gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 wegen Missständen auf dem Hof eines Pferdezüchters. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien. Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.
Der betroffene Landwirt stand im März 2023 in einem Verfahren unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen frei. Es wertete die meisten vorgebrachten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar.
Das Thurgauer Obergericht hob diese Freisprüche später jedoch auf und wies den Fall ans Bezirksgericht zurück. Dort ist er aktuell hängig und könnte später wieder ans Obergericht weitergezogen werden.
Landwirt darf keine Rinder mehr halten
Wegen wiederholter Tierschutzverstösse haben die Thurgauer Behörden einem Bauern verboten, Rinder zu halten. Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht, welches seine Beschwerde abweist. Das ist einem am im Mai 2025 veröffentlichten Urteil zu entnehmen.
Nicht zum ersten Mal trafen die Mitarbeitenden des Thurgauer Veterinäramts im Herbst 2022 bei einer unangemeldeten Kontrolle auf dem Hof des Bauern schwerwiegende Mängel in der Tierhaltung an. Die Tierpflege sei derart vernachlässigt worden, dass drei Kühe von ihren Leiden erlöst werden mussten, heisst es im Bundesgerichtsurteil. Mehr als die Hälfte der 59 Kühe zeigten Lähmungen oder andere Krankheitsbilder.
Nachdem das Thurgauer Veterinäramt bei späteren Kontrollen erneut zahlreiche Tiere mit gesundheitlichen Problemen sowie bauliche Mängel und Verstösse gegen Hygienevorschriften feststellte, untersagte es im Herbst 2023 dem Bauern, Rinder zu halten oder sich beruflich mit Rindern zu beschäftigen.
Dagegen wehrte sich der Bauer bis vor Bundesgericht. Dieses stützte jedoch den Entscheid der Thurgauer Behörden. Die Beschwerde des Bauern gründe auf «teils aktenwidrigen Behauptungen», stellten die Richter in ihrem Entscheid fest.
