«Wir bleiben hart.» So lautet die Losung, die Präsident Kilian Zwick an der Versammlung des Vereins nichtszumelden.ch vergangene Woche in Reiden LU ausgab. Alle Bauern sollten ihre Lieferanten fragen, ob sie im Verein mitmachen würden und wenn nicht, warum. Sein Vizepräsident Fritz Gerber hielt fest: «Wir fragen nicht, was passiert, wenn wir nichts melden. Wir melden einfach nichts.»
Bauernkrieg von 1653
Es kam zu diversen emotionalen Voten aus der Versammlung. Rene Leuenberger, Transportunternehmer aus Oberhörstetten TG, hielt ein solches. Er erinnerte an das Jahr 1291, wo drei Bauern, nicht drei Politiker, um ihrer Freiheit willen zusammengestanden seien. Und einer seiner Vorfahren sei auch mal nach Bern gezogen, er sei gevierteilt worden, man könne in Rüderswil BE das Denkmal besichtigen. Er meinte Niklaus Leuenberger, den Führer im Bauernkrieg von 1653.
Digiflux: Das muss gemeldet werden
Der eine Teil der Mitteilungspflicht bezieht sich auf Handel oder Betriebe bzw. Dienstleister, die Produkte weitergeben. Sie müssen bei sämtlichen Lieferungen von Kraftfutter, Dünger, Hof- und Recycling-Dünger oder Pflanzenschutzmitteln Folgendes melden: Produkt (aus Produktkatalog), Menge, Datum der Lieferung, Abgeber, Abnehmer (kann Unternehmen oder Privatperson sein). BLW-Vizedirektor Bernard Belk sagte in Reiden LU, das funktioniere wie beim Hoduflu-System, der Landwirtschaftsbetrieb müsse eine Lieferung nur akzeptieren oder ablehnen.
Der andere Teil der Mitteilungspflicht bezieht sich auf die beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Hier ist nicht mehr wie zuerst eine parzellengenaue Mitteilungspflicht vorgesehen, sondern der Verbrauch pro Betrieb. Zum Stichtag des 31. Januars muss der Lagerbestand je Produkt gemeldet werden. Laut Belk braucht es für die dauerhafte Einführung dieser vereinfachten Meldepflicht bei den Pflanzenschutzmitteln eine Gesetzesänderung, wie sie mit der von Ständerat Werner Salzmann (SVP, BE) abgeänderten Motion von Nationalrat Nicolas Kolly (SVP, FR) im Parlament nun auf dem Weg sei. sal
Digiflux sei eine Bevormundung und eine «Plagerei» der Bauern, die Einführung von Digiflux laufe darauf hinaus, dass man Spritzmittel nicht mehr einsetzen dürfe. Aber wie sollen die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe ohne Spritzmittel die Lebensmittelversorgung für den Wirtschaftsstandort sicherstellen und gleichzeitig genug verdienen, um Investitionen für die Zukunft tätigen zu können? Er stellte auch die Frage, ob es wirklich sinnvoll sei, im Biolandbau Hunderte Polen auf dem Feld jäten zu lassen, statt dass ein Mann auf dem Traktor ein Spritzmittel ausbringe.
Die statutarischen Geschäfte waren rasch erledigt. Einstimmig in den Vorstand wiedergewählt wurden Kilian Zwick, Aachtal Futter AG, Erlen TG, als Präsident, Simon Egger, Egger Frères SNC, Chavornay VD, als Vizepräsident, Fritz Gerber, Mühle Leibundgut, Langnau i.E. BE, als Aktuar, und Peter Briner, Peter Briner AG, Hagenbuch ZH, als Beisitzer.
Der Jahresbeitrag für Unternehmen, die mit Logo auf der Website erscheinen wollen, wurde für das Jahr 2025 von 500 Franken auf 200 Franken reduziert. Einzelmitglieder bezahlen weiterhin 50 Franken.
Stichwort Menschenrechte
Auch das Stichwort Menschenrechte fiel in diesem Zusammenhang. Beim Bund arbeite man acht Stunden, die Betriebsleiter in Landwirtschaft und Gewerbe aber viel mehr, auch samstags und sonntags. Er hielt auch fest, dass es für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ein Fähigkeitszeugnis brauche, nicht aber für das Arbeiten im Bundesamt für Landwirtschaft. Und Landwirtschaftsbetriebe würden engmaschig kontrolliert, nicht aber die Beamten. Darauf reagierte Bernard Belk, der Vizedirektor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), der im zweiten Teil der Versammlung ein Referat zu Digiflux hielt (vgl. Kästen).

«Es reicht mit der Bürokratie», kritisieren die Mitglieder von nichtszumelden.ch
zvg
Belk erwiderte, auch das Bundesamt werde kontrolliert, und zwar von der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Mitte März habe eine solche Prüfung begonnen für Digiflux, das sei eine zusätzliche Belastung für sein Team. Die Umsetzung von Digiflux koste gesamthaft 7,2 Millionen Franken, aber das Parlament habe dafür kein zusätzliches Geld gesprochen, dafür werde anderswo im BLW gespart. Der Personalbestand des BLW sei konstant, während das Personal beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) sich um 30% erhöht habe.
Er selbst, so Belk, arbeite nicht acht Stunden pro Tag, sondern achtzig Stunden pro Woche. Und Digiflux verbiete nicht den Einsatz eines Spritzmittels, es dokumentiere nur dessen Einsatz. Ausserdem hätten es bäuerliche Parlamentarier begrüsst, dass bei Pflanzenschutzmitteln via die Dokumentationspflicht endlich auch andere Anwender erfasst und in den Blick genommen würden als immer nur die Bauernbetriebe.
Auch Beiträge verweigern
Weiter wurde Enttäuschung über den Schweizer Bauernverband (SBV) und den Schweizer Gemüseproduzentenverband (VSGP), dessen Präsident Ständerat Werner Salzmann ist, geäussert, da sie alle sich mit einer vereinfachten Mitteilungspflicht arrangieren wollten. Daniel Haffa, Lohnunternehmer in Andwil SG, erklärte, er werde beantragen, dass der Verband Lohnunternehmer Schweiz dem SBV nicht mehr 5’000 Franken Beitrag bezahle. Jürg Friedli, Gemüseproduzent in Wohlenschwil AG, berichtete, er habe beantragt, dass die Aargauer dem VSGP keine Flächenbeiträge mehr bezahlen würden.
Digiflux: So ist der Zeitplan
BLW-Vizedirektor Bernard Belk präsentierte in Reiden LU den folgenden Zeitplan. Für Pflanzenschutzmittel- und Nährstofflieferungen laufe aktuell die Pilotphase. Am 1. Juli 2025 finde der Go-Live des Digiflux-Systems statt. Ab da könnten Pionierbetriebe ihre Lieferungen melden.
Am 1. Januar 2026 trete die Meldepflicht in Kraft, und alle Betriebe müssten die entsprechenden Lieferungen in Digiflux erfassen. Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Betriebsebene beginnt die Pilotphase laut Belk Mitte 2025, im ganzen Jahr 2026 würden Pionierbetriebe bereits Meldungen erfassen, und die scharfe Einführung mit Meldepflicht sei am 1. Januar 2027. sal
Doch er sei unterlegen, viele Berufskollegen hätten sich leider enthalten. Für ihn ist klar, dass man auch zu einer abgeschwächten Version nur Nein sagen könne, man hange sonst an der Angel und könne bei späteren Verschärfungen zappeln, wie man wolle. Die Trinkwasserinitiative sei zwar abgelehnt worden, aber die vielen Bauernvertreter im Parlament hätten es nicht geschafft, das Ansinnen der Bundesverwaltung zu bodigen. Vielmehr hätten sie ein «Scheisspäckli» geschnürt, das den Bauern jetzt Digiflux einbringe.
