Fleisch: Obergrenze für Einkäufe im Ausland gefordert

Seit letztem Sommer gelten für Reisende neue Regeln für die Einfuhr von Fleisch. Diese sollen nun wieder geändert werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats unterstützt eine Motion aus dem Ständerat mit dieser Forderung mit 12 zu 8 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Seit letztem Sommer gelten für Reisende neue Regeln für die Einfuhr von Fleisch. Diese sollen nun wieder geändert werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats unterstützt eine Motion aus dem Ständerat mit dieser Forderung mit 12 zu 8 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Für rote Köpfe sorgt vor allem die Tatsache, dass Private so viel Fleisch in die Schweiz mitbringen dürfen, wie sie wollen. Die Freimenge liegt bei einem Kilogramm. Auf allem, was darüber liegt, werden 17 Franken Einfuhrzoll pro Kilogramm erhoben. Vor dem 1. Juli 2014 galt eine Obergrenze von 20 Kilogramm am Tag.

Lange vor der Aufhebung des Mindestkurses verlangte Ständerat Ivo Bischofberger (CVP/AI) daher vom Bundesrat, «eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sicherzustellen». Er kritisierte, dass die Obergrenze aufgehoben wurde, während gleichzeitig die Freimenge erhöht und der Zolltarif gesenkt wurden.

Dadurch wird laut Bischofberger nicht nur der Einkaufstourismus gefördert, sondern auch ein Fehlanreiz für neue Geschäftsmodelle geschaffen. Grund dafür ist, dass der Handel für attraktive Fleischstücke bis zu 6 Franken mehr Zoll zahlt als Private. Der Bundesrat wies darauf hin, dass der Privatgebrauch nachgewiesen werden muss. Der Ständerat nahm die Motion trotzdem mit grosser Mehrheit an.

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