Spucke statt Abstrich: Forschende der Universität Zürich (UZH) haben einen Speicheltest entwickelt, der Sars-CoV-2 nachweisen kann. In einer Studie mit über tausend Probanden erwies sich der Test ausser bei tiefen Viruslasten als gleich zuverlässig wie der herkömmliche Nasenrachenabstrich.
Zuerst eine Stunde nichts essen oder trinken, nicht rauchen und keinen Kaugummi kauen. Danach kräftig räuspern, Speichel im Mund sammeln – und in ein Röhrchen spucken. Der neu entwickelte Speicheltest der Forschenden um die Virologin Alexandra Trkola klingt angenehmer als der oft gefürchtete Nasenrachenabstrich.
Speicheltests schneiden gut ab
Der Speichel wird wie die Abstriche im Labor mit der PCR-Methode auf Virenmaterial untersucht. In einer noch nicht von anderen Fachleuten begutachteten Studie prüften die Forschenden, wie verlässlich der neue Test ist.
Demnach stimmten die Resultate der Speicheltests zu 98 Prozent mit den herkömmlichen Tests überein. Einzig bei Menschen mit niedrigen Viruslasten schnitt der Abstrich besser ab: Hier entdeckte der Speicheltest im Vergleich zum Nasenrachenabstrich noch 60 Prozent der Infizierten. Die Speicheltests seien aber sensitiver als Antigen-Schnelltests, so die Virologin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Test zu Hause noch nicht zugelassen
Der Vorteil bei den Speicheltests ist laut Trkola, dass beispielsweise Kinder einfacher getestet werden können. Auch für das Pflegepersonal, das häufig getestet werde, verspreche ein solcher Test weniger Unannehmlichkeiten. Derzeit muss die Speichelabgabe noch in einer Arztpraxis oder in einem Spital erfolgen. Ob die Abgabe für zu Hause zugelassen werde, müssten die Behörden entscheiden, so Trkola.
Ein St. Galler Unternehmen vertreibt bereits einen Corona-Speicheltest, den kanadische Forschende entwickelt haben. Dieser Test darf auch ausserhalb von Arztpraxen durchgeführt werden.
Bei 250 Vergleichsmessungen – Doppelentnahmen von Nasen-Rachen-Abstrichen und Speicheltests – habe man übereinstimmende Ergebnisse erhalten, wie Boris Waldvogel, Geschäftsführer des St. Galler Unternehmens, auf Anfrage sagte. Auch bei tieferer Viruslast seien die Resultate zuverlässig gewesen.

Hier geht es wie überall in der Politik (Biodiversitäts-, Konzernverantwortungs-, Landschaftsinitiative, ...): Es wird irgend etwas in die Welt gesetzt (Artenschwund, Konzerne nützen andere aus, ...), es wird eine extreme Initiative gemacht (bei Covid: Maskenpflicht, Impf-Pflicht (?)) und dann kommt eine abgemilderte, aber immer noch dem sozialistisch-kommunistischen Zerstörungsplan dienende Regelung zustande.
Das Parlament sollte besser auf der Bundesverfassung beharren:
Artikel 5 heisst es: Abs. 1: "Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht."
Abs. 2: "Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und
verhältnismässig sein."
Es gibt alles mögliche für Leugner. Nur die Leugnung gewisser Dinge wird geahndet. Die Leugnung anderer nicht. Ist das gerecht und verfassungskonform?