In Frankreich haben mehrere Produzentenverbände an die Regierung appelliert, dass Neonikotinoidverbot aufzuweichen.
Seit 2018 verboten
Die Rüben-, Kartoffel- und Obstbauern sehen sich im innereuropäischen Wettbewerb benachteiligt, weil sie nicht auf den Wirkstoff Acetamiprid zurückgreifen können. Seit dem 1. September 2018 sind in Frankreich alle in der EU zugelassenen neonikotinoiden Wirkstoffe verboten.
Bestärkt fühlen sich die Verbände durch eine aktuelle Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Fachleute in Parma hatten Mitte Mai unter anderem empfohlen, aufgrund von Unsicherheiten bezüglich der Entwicklungsneurotoxizität die erlaubte Tagesdosis für Acetamiprid zu verringern. Auch zahlreiche Rückstandshöchstgehalte sollten nach unten angepasst werden. Die EFSA habe die bestehende Zulassung validiert, so die Interpretation der Verbände. Das technische Wissen sei verbessert worden und der Schutz der Konsumenten werde gestärkt.
Äpfel und Birnen
Wie die Erzeugerverbände betonen, liegen die Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid für viele Kulturen bereits seit Langem auf niedrigstem Niveau und entsprechen damit den Empfehlungen. Mit Blick auf Kulturen wie Äpfel und Birnen wird vorgeschlagen, die Behandlung mit ausreichendem Abstand zur Ernte durchzuführen.
Mit einer schnellen Umsetzung ihrer Forderung sollten die Verbände jedoch nicht rechnen. Dem Vernehmen nach will man in Paris erst mal abwarten, wie die EU-Kommission die Stellungnahme der EFSA einordnet.
