Freihandelsabkommen mit Panama und Costa Rica geht ans Parlament

Über den freien Handel mit Costa Rica und Panama kann das Parlament befinden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den zentralamerikanischen Staaten verabschiedet und an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Über den freien Handel mit Costa Rica und Panama kann das Parlament befinden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den zentralamerikanischen Staaten verabschiedet und an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hatte das Abkommen am 24. Juni unterzeichnet. Es entspreche weitgehend den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz),  schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). 

Wettbewerbsvorteil

Das Abkommen werde den Zugang für Schweizer Waren und Dienstleistungen sowie Investitionen auf den beiden zentralamerikanischen Märkten verbessern, den gegenseitigen Handel erleichtern, den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten erschliessen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. 

Damit schaffe es für Schweizer Wirtschaftsakteure gegenüber Konkurrenten aus Ländern, die kein Freihandelsabkommen mit den beiden Staaten hätten, einen Wettbewerbsvorteil, hält das WBF fest. Darüber hinaus beuge das Abkommen Diskriminierung gegenüber anderen Freihandelspartnern der beiden Staaten vor. 

Marktzugangsbedingungen vergleichbar mit EU

In Bezug auf die Industrieprodukte und die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte gewähren Costa Rica und Panama den EFTA-Staaten Marktzugangsbedingungen, die vergleichbar sind mit jenen, die sie der EU zugestehen. So sollen im Laufe der Zeit für alle Industrieprodukte und Fisch sowie andere Meeresprodukte die Zölle abgeschafft werden. 

In Zentralamerika sind Panama und Costa Rica laut WBF mit Abstand die wichtigsten Handelspartner der Schweiz. 2012 lag das Handelsvolumen im Fall von Panama bei 303 Millionen Franken, im Fall von Costa Rica bei 169 Millionen Franken.

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