Gericht weist Sojabohnen-Klage zurück

Produkte mit einer genmanipulierten Sojabohne der Bayer-Tochter Monsanto dürfen in der Europäischen Union weiter verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies am Donnerstag die Klage dreier Nichtregierungsorganisationen gegen die Zulassung zurück.

Produkte mit einer genmanipulierten Sojabohne der Bayer-Tochter Monsanto dürfen in der Europäischen Union weiter verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies am Donnerstag die Klage dreier Nichtregierungsorganisationen gegen die Zulassung zurück.

Die Brüsseler EU-Kommission hatte den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die die Bohne MON 87701 × MON 89788 enthalten, 2012 erlaubt. Dagegen klagten drei deutsche Nichtregierungsorganisationen. Sie argumentierten, gesundheitliche Risiken seien vor der Zulassung nicht ausreichend geprüft worden.

Die Bohne von Monsanto wurde genetisch verändert und ist damit sowohl insekten- als auch herbizidresistent. Das bedeutet, dass sie einerseits für Schädlinge unattraktiv ist und andererseits unempfindlich für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat.  Sie wird nach Angaben von Bayer, der den US-Saatgutkonzern Monsanto mittlerweile übernommen hat, in Südamerika angebaut. Seit 2013 wurden demnach 73,6 Millionen Hektar in Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay damit bepflanzt.

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