
Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Klagen wegen fehlender Warnhinweise auf Produkten, die auf einzelstaatlichem Recht beruhen, durch Bundesrecht ausgeschlossen sind.
zvg
Die Bayer AG muss in den Vereinigten Staaten voraussichtlich länger auf eine mögliche höchstrichterliche Entscheidung zu den Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat warten. Der Supreme Court hat im Fall Durnell eine Stellungnahme des Generalanwalts zum Antrag des Konzerns eingeholt. Dies teilte Bayer am Montag, 30. Juni, mit.
Das Oberste Gericht will sich zunächst ein Bild von der Haltung der US-Regierung zu den widersprüchlichen Urteilen von Bundesberufungsgerichten über die Kennzeichnung glyphosathaltiger Roundup-Produkte machen.
Reaktion an der Börse: Kurs fällt um 5 Prozent
Während Bayer-CEO Bill Anderson diesen Schritt als «ermutigend» bezeichnete, reagierte der Markt weniger optimistisch: Der Kurs der DAX-Aktie fiel nach der Mitteilung um rund 5 Prozent und notierte um 17.35 Uhr bei 25.54 Euro (ca. 24.25 Franken).
Der amtierende «Solicitor General» der Vereinigten Staaten, Dean John Sauer, ist seit April 2025 im Amt. Im selben Monat hatte Monsanto – ein indirektes Tochterunternehmen von Bayer – beim Supreme Court die Prüfung des Falles beantragt.
Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Klagen wegen fehlender Warnhinweise auf Produkten, die auf einzelstaatlichem Recht beruhen, durch Bundesrecht ausgeschlossen sind.
Entscheidung verzögert sich bis 2026
Die Entscheidung darüber, ob das Gericht den Fall überhaupt annimmt, wird erst nach Vorlage der Stellungnahme erwartet. Bayer rechnet damit zu Beginn der Sitzungsperiode 2025/26, die im Juni 2026 endet. Sollte der Fall angenommen werden, sei auch ein Urteil bis dahin möglich.
Frühere Niederlage vor dem Supreme CourtBayer hat mit solchen Stellungnahmen bereits schlechte Erfahrungen gemacht: 2022 scheiterte der Konzern im Fall Hardeman, nachdem der damalige Generalanwalt empfohlen hatte, den Fall nicht zu prüfen – was das Gericht übernahm.
Hintergrund zum Fall Durnell
Der aktuelle Fall wurde im Oktober 2023 vor dem Missouri Circuit Court for the City of St. Louis verhandelt und zugunsten des Klägers entschieden. Die Jury war der Auffassung, dass Bayer verpflichtet gewesen wäre, auf eine Krebsgefahr hinzuweisen.
Dem Kläger wurden 1.25 Millionen US-Dollar (ca. 1.13 Millionen Franken) zugesprochen. Nach einer erfolglosen Berufung legte das Unternehmen den Fall dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten vor.