Halal-Fleisch-Import: Deklarationspflicht gefordert

Das Schächten von Tieren ist in der Schweiz verboten. Das Fleisch von rituell geschlachteten Tieren darf jedoch in die Schweiz importiert werden. Nach Ansicht der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats müssen die Regeln überarbeitet werden.

sda |

Das Schächten von Tieren ist in der Schweiz verboten. Das Fleisch von rituell geschlachteten Tieren darf jedoch in die Schweiz importiert werden. Nach Ansicht der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats müssen die Regeln überarbeitet werden.

Sie hat mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative des Walliser CVP-Nationalrats Yannick Buttet angenommen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Buttet verlangt eine Deklarationspflicht für Fleisch von Tieren, die im Ausland ohne Betäubung geschlachtet wurden.

Heute ist der Import auf die betroffenen Religionsgemeinschaften beschränkt, das Fleisch muss als Halal- respektive Koscherfleisch gekennzeichnet sein. Laut Buttet weiss aber niemand, wie viel davon auf dem Schweizer Markt erhältlich ist. In der Praxis sei es einfach, das Fleisch auch ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft zu verkaufen, schreibt er in der Begründung seiner Initiative.

Das ist seiner Meinung nach auch darum stossend, weil nur wenige Importbetriebe an der Versteigerung von Importkontingenten teilnehmen. Diese können das Fleisch laut Buttet daher deutlich günstiger importieren. Aus diesem Grund verlangt er ebenfalls eine Angleichung der Zuschlagpreise an jene für normales Fleisch.

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